
Der CDU-Landtagsabgeordnete und frühere Landtagspräsident von Sachsen-Anhalt, Detlef Gürth, wurde am Freitag durch das Amtsgericht Aschersleben von der Beschuldigung der Volksverhetzung freigesprochen. In Reaktion auf den tödlichen Messerangriff durch einen afghanischen Flüchtling in Wolmirstedt Mitte Juni hatte der Politiker auf X gepostet: „Dieses Pack muss raus aus Deutschland.“
Im Ganzen formulierte er in Bezug auf eine Meldung der Bild-Zeitung: „Gut, dass die Polizisten diesen feigen, hinterlistigen Afghanen erschossen hat. Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland.“ Der Tweet wurde kurz nach Veröffentlichung direkt wieder gelöscht.
Henriette Quade, die innenpolitische Sprecherin der Linken im Landtag, erstattete Strafanzeige. Für sie stellte die Bezeichnung von Afghanen als „Pack“ eine Verletzung der Menschenwürde dar. Gürth würde die Behauptung anstellen, „dass alle im Inland lebenden Afghanen potenzielle Mörder seien“, erklärte sie in einer Pressemitteilung.
Die Staatsanwaltschaft Halle – die Zentralstelle für die Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHI) – nahm im Juli wegen des Verdachts der Volksverhetzung Ermittlungen gegen Gürth auf. Bereits Ende Juni hatte sie mitgeteilt, den Vorgang von Amts wegen zu prüfen.
Dieser Tweet des CDU-Landtagsabgeordneten Detlef #Gürth liegt nun bei der Staatsanwaltschaft Halle zur Prüfung.
Die Linken-Politikerin Henriette Quade hat Strafanzeige wegen des Verdachts auf #Volksverhetzung gestellt. pic.twitter.com/6WoKzLhFOv
— Hagen Eichler (@EichlerHagen) June 24, 2024
Im Herbst beantragte die Staatsanwaltschaft Halle beim Amtsgericht Aschersleben einen Strafbefehl gegen den CDU-Politiker. Das Gericht kam dem Antrag nach. Eine Strafe über 90 Tagessätze zu jeweils 200 Euro, insgesamt 18.000 Euro, wurde gegen ihn verhängt. Bei dieser Höhe der Strafzahlung wäre er vorbestraft gewesen. Detlef Gürth legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein.
Es kam zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Aschersleben, das ihn nun entgegen des Strafbefehls freisprach. Das Gericht ermahnte den Politiker jedoch in dem Zuge, seinen Freispruch als Warnung zu verstehen und in Zukunft auf seine Wortwahl zu achten. Der Landtagsabgeordnete zeigte sich nach diesem Urteil reumütig.
Im Interview mit dem Deutschlandfunk erklärte er vor dem Gerichtsgebäude: „Ich hätte den nicht so formulieren sollen, das sag ich ganz offen.“ Er stehe zwar zu der Aussage und bleibe bei der Forderung, dass kriminelle Ausländer ihr Aufenthaltsrecht verlieren sollten, bedauere aber die „Art und Weise, wie ich es kommuniziert habe“, die Raum für Fehlinterpretationen lasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hält sich bislang noch offen, Berufung oder Revision einzulegen.