„Digitaler Gewaltschutz“, Überwachung und Beweisumkehr bei Vermögensherkunft – das plant Schwarz-Rot im Strafrecht

vor 6 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Auch im Straf- und Strafprozessrecht plant die schwarz-rote Koalition einige zum Teil weitgreifende Änderungen. Geeinigt hat man sich im Papier der Arbeitsgruppe „Innen, Recht, Migration und Integration“ etwa auf eine Ausweitung der Telefonüberwachung auf jede Form der Geldwäsche und weitere Ermittlungsbefugnisse für Sicherheitsbehörden bei der „automatisierten (KI-basierten) Datenanalyse“.

In diesem Rahmen will man etwa eine nachträgliche „biometrische Fernidentifizierung“ unter „eng definierten Voraussetzungen bei schweren Straftaten“ einführen, gekoppelt mit einer Video-Überwachung an „Kriminalitätsschwerpunkten“. Außerdem soll das Bundeskriminalamt „eine Rechtsgrundlage für das Testen und Trainieren von KI-Produkten“ erhalten.

Interessant ist auch, was man die künftigen Koalitionspartner im Umgang mit „Hass“ im Internet vorhaben. So ist die Rede von einem geplanten „Digitalen Gewaltschutzgesetz“, das die Sperrung „auch anonymer Hass-Accounts mit rechtswidrigen Inhalten“ erlauben soll. „Plattformen sollen Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden bereitstellen, damit relevante Daten automatisiert und schnell abgerufen werden können“, heißt es dazu weiter.

Beim Thema Chatkontrolle ist man sich dabei offenbar noch nicht einig. Eine SPD-Anmerkung fordert: „Chatkontrolle und Client-Side Scanning, wie auf EU-Ebene derzeit in Verhandlungen, stimmen wir auch künftig nicht zu, da damit grundsätzliche Bürgerrechte ausgehebelt würden.“ Die CDU ist dabei aber offenbar anderer Meinung.

Geeinigt hat man sich dagegen bei Straftaten im Netz Social-Media-Betreiber mehr in den Zwang zu nehmen: „Wir verschärfen die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Plattformen, insbesondere bei systemischen Mängeln bei der Entfernung strafbarer Inhalte“, heißt es im Koalitionspapier. Zudem will man „Deep Fakes“ und „deren Zugänglichmachung“ bestrafen.

Gerade was solche KI-generierten Inhalte angeht, wird es sich viel um die Details drehen. Gegen ein scharfes Vorgehen gegen Extremfälle von „Deep Fakes“, wie etwa „bildbasierte sexualisierte Gewalt“, die auch im Papier als ein Beispiel genannt wird, dürfte es wenig Widerstand geben. Aber für KI-genierte Inhalte gibt es schließlich viele Anwendungsfälle. Im Netz erfreuen sich etwa satirische, KI-erstellte Darstellungen echter Politiker großer Beliebtheit – während Betroffene das mitunter als bösartige Desinformation über sich labeln. Wo hier genau die Grenze verlaufen soll, ist offen.

Ein weiterer großer Punkt ist eine von Schwarz-rot geplante Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, also dem Einziehen von Vermögen und Vermögenswerten mit kriminellem Ursprung. Bisher gibt es hohe Hürden, Vermögen nur deshalb einzuziehen, weil es eine „unklare Herkunft“ hat. Jetzt soll es dort aber eine „vollständige Beweislastumkehr“ geben. Das heißt konkret: Nicht der Staat müsste zeigen, dass die Vermögenswerte eine fragwürdige Herkunft haben, sondern die Betroffenen müssten gegenüber dem Staat das Gegenteil über entsprechende Eigentumswerte beweisen. Ansonsten würden sie konfisziert.

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