
Die gesetzliche Pflegeversicherung steht kurz vor der Zahlungsunfähigkeit, da die Einnahmen signifikant hinter den Ausgaben zurückbleiben. Um die Katastrophe abzuwenden, will die Ampel-Regierung eine Eil-Reform durchführen. Versicherte müssen sich auf deutliche Mehrkosten einstellen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigte im Frühjahr 2023 eine umfassende Pflegeversicherungs-Reform an, die eine erhebliche Anhebung der Beiträge zur Folge haben sollte. Dabei versprach er, bis zum Ende der Wahlperiode für finanzielle Stabilität zu sorgen. Jüngst stellte der SPD-Politiker eine weitere Reform für diesen Herbst in Aussicht, lenkte jedoch den Fokus zunächst auf Leistungsverbesserungen. Finanzielle Schwierigkeiten wurden nur am Rande thematisiert.
Das RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) berichtet nun: Sollten keine sofortigen Maßnahmen ergriffen werden, wird die Pflegeversicherung nach Einschätzung der Ampelkoalition spätestens im kommenden Februar zahlungsunfähig sein! Dies hätte gravierende Folgen: Pflegeheime, Pflegedienste sowie die Pflegebedürftigen und deren Angehörige könnten keine finanziellen Mittel mehr erwarten.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Ende August zu Gast in einem Pflegeheim in Köln
Für das laufende Jahr wird ein Defizit von 1,5 Milliarden Euro erwartet, während für 2025 sogar 3,5 Milliarden Euro Minus prognostiziert werden. Der Grund für die prekäre Lage ist die unzureichende Finanzierung der Reform von 2023. Die damalige Beitragserhöhung war zwar spürbar, jedoch nicht ausreichend. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt aus bislang unklaren Gründen über die bisherigen Prognosen hinaus. Zudem erweist sich laut RND die Begrenzung der Eigenanteile für Heimbewohner als teurer als angenommen, da steigende Löhne für Pflegepersonal die Kosten weiter in die Höhe treiben.
Die Reserven der Pflegeversicherung sind mittlerweile aufgebraucht. Die Regierung bewertet die Lage sogar noch pessimistischer als die Krankenkassen selbst. Nach internen Schätzungen reicht die bisherige Planung einer Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte nicht aus. Stattdessen wird von einem Anstieg um 0,25 bis 0,3 Punkte ausgegangen. Die Begründung dafür ist, dass nach der Bundestagswahl im Herbst 2025 mit einer längeren Regierungsbildungsphase gerechnet werden muss. Daher muss die Erhöhung so gestaltet werden, dass die finanziellen Mittel mindestens bis zum Frühjahr 2026 ausreichen.