DSA-Urteil: Gericht kassiert Gebührenentscheidungen der EU-Kommission

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Meta und TikTok haben vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) einen Sieg gegen die Kommission errungen. Die Richter hoben die Entscheidungen zu den Aufsichtsgebühren nach dem Digital Services Act (DSA) auf. Die Begründung: Die Kommission habe die Grundlage für die Gebühren mit dem falschen Verfahren umgesetzt.

Der Digital Services Act ist das neue Machtinstrument der EU über große Online-Plattformen. Offiziell geht es um „Sicherheit im Netz“, Jugendschutz oder die Bekämpfung von Desinformation. In der Praxis bedeutet das: Konzerne wie Facebook, Instagram oder TikTok werden zu weitreichenden Auflagen und hohen Zahlungen verpflichtet. Die sogenannten „Very Large Online Platforms“ (VLOPs) müssen jährlich eine Aufsichtsgebühr entrichten – bis zu 0,05 Prozent des weltweiten Jahresgewinns. Mit diesen Geldern finanziert sich die EU ihre eigene Zensur- und Kontrollbürokratie.

Für 2023 legte die Kommission fest, wie Nutzerzahlen zu berechnen sind – die Grundlage für die Gebührenhöhe. Sie stützte sich dabei auf eine selbst entwickelte „gemeinsame Methodik“ mit Daten von Drittanbietern. Genau hier griff das Gericht ein: Diese Methodik sei ein „wesentliches und unverzichtbares Element“. Deshalb hätte sie nicht einfach durch eine interne Umsetzungsentscheidung festgelegt werden dürfen, sondern per delegiertem Rechtsakt – einem Verfahren, das unter Kontrolle von Parlament und Rat steht.

Rückzahlungen für 2023 ordnete das Gericht nicht an. Die Kommission erhält eine Frist von bis zu zwölf Monaten, die Methodik korrekt per delegiertem Rechtsakt zu beschließen und anschließend neue Umsetzungsentscheidungen zu erlassen. Bis dahin bleibt die bisherige Wirkung bestehen – die Unternehmen müssen also zahlen.

Die Kommission erklärte dazu: „Das Urteil des Gerichts erfordert lediglich eine formale Korrektur des Verfahrens. Wir haben nun zwölf Monate Zeit, einen delegierten Rechtsakt zu verabschieden, um die Gebührenberechnung zu formalisieren und neue Umsetzungsentscheidungen anzupassen. Die betroffenen Unternehmen müssen die Aufsichtsgebühr für 2023 zahlen.“

TikTok erklärte: „Wir werden die Entwicklung des delegierten Rechtsakts genau verfolgen.“ Meta begrüßte das Urteil ebenfalls. Der Konzern kritisiert seit Langem, dass die Regelungen ungleich verteilt sind: Plattformen, die Verluste machen, müssen keine Gebühr zahlen – auch wenn sie Millionen Nutzer haben. Anbieter mit Gewinnen werden dadurch überproportional belastet.

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