Durchbruch im Thüringer Landtag: Erstmals AfD-Kandidat für Verfassungsgericht gewählt

vor 26 Tagen

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Im Thüringer Landtag ist der AfD ein Durchbruch gelungen. Am Mittwoch wurde erstmals ein Vorschlag der AfD für einen Posten im Verfassungsgericht gewählt. Konkret ging es um die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Landesverfassungsgerichtshof. Der AfD-Kandidat Bernd Falk Wittig erhielt mit 64 Ja- und 20 Nein-Stimmen die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Ein Mitglied des Thüringer Landtags enthielt sich.

Nach der Landtagswahl 2024 ist die AfD mit 32 von 88 Sitzen die stärkste Fraktion im Thüringer Landtag und verfügt damit über eine Sperrminorität. Diese ermöglicht es der Partei, Entscheidungen zu blockieren, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern. Dies führt auch zu der Konstellation, dass ohne die Stimmen der AfD in Thüringen keine Richter für das Verfassungsgericht gewählt werden können.

Offenbar ist es der AfD in diesem Zusammenhang gelungen, sich mit der CDU zu einigen. Vor der Wahl von Bernd Falk Wittig wurde in derselben Sitzung der CDU-Kandidat Michael Obhues gewählt. Streit gibt es in Thüringen jedoch noch um die Besetzung des Richter- und des Staatsanwaltsausschusses. Damit der Landtag Mitglieder in diese entsenden kann, ist ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Die Wahl von Kandidaten der CDU, der SPD, des BSW oder der Linken verweigert die AfD derzeit. Als Grund gibt man die Nichtwahl eines AfD-Landtagsvizepräsidenten an. Parallel fordert die AfD zwei der fünf Sitze in der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) und einen Platz in der G-10-Kommission. Als Reaktion plant die Brombeer-Koalition (CDU, BSW, SPD) eine Gesetzesänderung, um die Besetzung der Geheimdienstgremien künftig auch ohne die Stimmen der AfD möglich zu machen.

Nach einem aktuellen Gutachten, auf das sich die Brombeer-Koalition beruft, sind die Richter- und Staatsanwaltswahlausschüsse in Thüringen trotz der AfD-Blockade weiterhin handlungsfähig. Justizministerin Beate Meißner (CDU) erklärte, dass Abgeordnete aus der vorherigen Legislaturperiode die Gremien legitimieren könnten, da sie bereits gewählt worden seien. Die Übergangsregelungen im Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz würden die Arbeit der Ausschüsse auch ohne Neubesetzung ermöglichen, heißt es im Gutachten.

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