Ein Tag nach dem Gedenktag des 17. Juni: CDU beschließt Verfassungsänderung mit Linkspartei

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Am 17. Juni 1954 gedachte die Bundesrepublik zum ersten Mal offiziell des Volksaufstandes in der DDR. Nur ein Jahr zuvor, am 17. Juni 1953, hatten mutige Bürgerinnen und Bürger in der Ostzone gegen das SED-Regime protestiert. Der Aufstand wurde blutig niedergeschlagen. In Reaktion darauf beschloss der Bundestag, dieses Datum zum gesetzlichen Feiertag zu machen. Bis 1990 war er der „Tag der Deutschen Einheit.“

Nur einen Tag nach dem diesjährigen Gedenktag an den historischen Widerstand gegen die SED-Diktatur haben CDU, SPD und Grüne ausgerechnet mit der Linkspartei – der Rechtsnachfolgerin eben jener SED – in Berlin eine gemeinsame Verfassungsänderung beschlossen. Initiiert vom Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses am Mittwoch ein umfassendes Verwaltungsreformgesetz verabschiedet, das in der kommenden Woche auch vom Plenum beschlossen werden soll. Die nötige Verfassungsänderung ist Teil des Pakets.

Vor dem Hintergrund des historischen Datums wirkt dieser Schulterschluss zwischen CDU und Linkspartei befremdlich. Denn gerade gegen das politische Erbe der SED, von dem die Linkspartei sich nie wirklich hat lossagen können, richtete sich einst der 17. Juni – der erste neue, politisch motivierte Feier- und Gedenktag in der Bundesrepublik.

Von Bundesarchiv, B 285 Bild-14676 / Autor/-in unbekannt / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5338538

Ziel der Reform ist es, Berlins chronisch überforderte Verwaltung neu zu strukturieren. Über 4.800 Aufgaben sollen künftig klar zwischen den Senatsressorts und den Bezirken aufgeteilt werden. Damit soll das häufig beklagte Zuständigkeitschaos und das sogenannte „Behörden-Ping-Pong“ beendet werden, wie die Berliner Morgenpost berichtet. Entscheidungen sollen schneller fallen, die Bürgerfreundlichkeit steigen.

In Zukunft soll es eindeutige politische Verantwortlichkeiten geben. So wäre etwa der Bausenator zuständig, wenn in einem Bezirksbauamt dauerhaft niemand ans Telefon geht. Auch die Bezirke sollen früher in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Werden ihnen neue Aufgaben übertragen, sollen diese mit ausreichend Personal und Geld hinterlegt sein. Neu ist zudem: Die Fachaufsicht des Senats über die Bezirke erfolgt künftig dezentral – also direkt durch die jeweiligen Senatsverwaltungen und nicht mehr durch den Gesamt-Senat. Man wolle so die operative Steuerung verbessern.

Die Reform soll Anfang 2026 in Kraft treten. Bis dahin wird es keine schnellen Veränderungen geben. Vielmehr sprechen die Beteiligten von einem langfristigen „Kulturwandel“, der nötig sei, um die Verwaltung effektiver, bürgernäher und lösungsorientierter zu machen.

Ein Ziel ist, dass sich die Zuständigen nicht länger mit dem Hinweis „nicht mein Ressort“ aus der Verantwortung ziehen können. Die gravierenden Probleme etwa in den Berliner Sozialämtern sollen dann nicht mehr als gemeinsame Aufgabe von Senat und Bezirken verschwimmen – sondern direkt der Sozialsenatorin zugewiesen werden.

Der SPD-Verwaltungsexperte Lars Rauchfuß betonte, auch die Beschäftigten würden von klareren Zuständigkeiten profitieren. Sie hätten dann mehr Sicherheit und Struktur bei ihrer Arbeit. Dennoch dämpfte er die Erwartungen: „Aber es wird nicht schlagartig alles gut.“

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