
Im Streit um den ihr nach eigenen Angaben zustehenden größeren SPD-Fraktionssitzungssaal im Reichstagsgebäude hat die jetzt doppelt so große AfD-Bundestagsfraktion Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Das teilte der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit.
Hintergrund des Organstreitverfahrens sowie des Antrags auf eine einstweilige Anordnung ist die umstrittene Entscheidung des Ältestenrats des Bundestages, der 120 Abgeordnete umfassenden SPD-Fraktion und nicht der deutlich größeren AfD-Fraktion (151 Abgeordnete) den zweitgrößten Fraktionssitzungssaal zuzuweisen, den zur Zeit die SPD-Fraktion besetzt und nicht räumen will. Durch die unzureichende Größe des Sitzungssaals, den die AfD-Fraktion stattdessen nutzen soll, werden die Arbeitsfähigkeit und damit die parlamentarischen Rechte der mit Abstand größten Oppositionsfraktion aus deren Sicht massiv eingeschränkt. Außerdem würden der Gleichheitsgrundsatz sowie die Rechte der Opposition im Parlament offensichtlich missachtet.
Dazu führte der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, am Freitag (4. Juli) weiter aus:
„Wir haben heute Klage eingereicht, weil sich Bundestag und Ältestenrat allein von parteipolitischen Motiven statt vom Gleichbehandlungsgrundsatz leiten lassen. Die Entscheidung, der SPD mit lediglich 120 Abgeordneten einen weit größeren Saal zuzuteilen, während die AfD mit 151 Mandaten mit einem deutlich kleineren und objektiv zu kleinen Sitzungssaal abgespeist wird, ist sachlich und rechtlich nicht zu rechtfertigen.“
Die willkürliche Benachteiligung der größten Oppositionsfraktion sei „ein Missbrauch institutioneller Macht“, betonte Brandner und unterstrich: „Wer meint, durch Raumzuteilung parlamentarische Stärke ignorieren oder neutralisieren zu können, beschädigt die demokratische Ordnung in ihrem Kern.“