Erneute Messerattacke: Geduldeter Intensivtäter aus Eritrea steht wieder vor Gericht

vor 6 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Ein eritreischer Intensivtäter steht erneut wegen einer Messerstecherei vor Gericht. Nur wenige Monate nach seiner Haftentlassung hat der 29-jährige Messerangreifer in Dresden einen weiteren Menschen schwer verletzt. Zwar hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seinen „Schutzstatus als Asylsuchender“ widerrufen, doch gleichzeitig wurde ein Abschiebeverbot verhängt, da Khalid O. gegen den Widerruf klagte. Bis das Gericht ein Urteil fällt, bleibt er offiziell geduldet – und kann nicht in Abschiebehaft genommen werden.

Die jüngste Tat ereignete sich in einer Plattenbauwohnung in Dresden. Khalid O. wird beschuldigt, einen 33-jährigen Libyer niedergestochen zu haben. Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler ging es bei der Auseinandersetzung vermutlich um Drogen. Das Opfer erlitt schwere Rückenverletzungen und musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Der Dresdner Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt bestätigte: „Der Ermittlungsrichter erließ Haftbefehl wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.“

Es ist nicht das erste Mal, dass Khalid O. mit einem Messer um sich sticht. Khalid O. war erst am 11. Juni 2024 aus einer vierjährigen Haftstrafe entlassen worden. Er war verurteilt worden, nachdem er 2019 drei Flüchtlinge in Dresden-Gorbitz brutal angegriffen hatte. Dabei stach er einem von ihnen in den Bauch und die Brust, versuchte, einem anderen in den Hals zu stechen, während der dritte aus Angst aus dem Fenster sprang und sich dabei schwer verletzte. Khalid O. hatte damals drei Messer in seiner Hosentasche.

In der Justizvollzugsanstalt setzte sich das aggressive Verhalten von O. fort. Er attackierte Justizbeamte, beleidigte Mitinsassen und versuchte sogar, sich unter einem Sicherheitszaun hindurchzugraben. Bereits sechs Tage nach seiner Freilassung sorgte er erneut für Ärger, als er in einem Polizeirevier randalierte. Kurz darauf griff er eine Bahnmitarbeiterin an, die ihn beim Schwarzfahren erwischte. Auch bei dieser Gelegenheit war Khalid O. wieder mit einem Küchenmesser bewaffnet.

Selbst wenn Khalid O. den Rechtsstreit um seine Abschiebung verliert, scheint eine Abschiebung unwahrscheinlich. Er besitzt keine gültigen Reisedokumente, was die Abschiebung nach Eritrea praktisch unmöglich macht. Gegenüber der Bild erklärte ein Insider, dass diese Problematik ein gängiges Problem bei Tätern aus Somalia und Eritrea sei. Diese bekomme Deutschland „schon seit Jahren nicht los.“

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