Neues Gesetz: Erster Häftling in Baden-Württemberg ändert Geschlechtseintrag

vor 2 Monaten

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Ein erster Häftling hat in Baden-Württemberg beim zuständigen Standesamt eine Änderung seines Geschlechts und Vornamens erklärt. Dafür sind nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz keine Gutachten und Gerichtsentscheide nötig. Der Gefangene habe die Änderung schon im November vergangenen Jahres angemeldet, erklärte ein Sprecher des Justizministeriums. Welche Auswirkungen das auf die Unterbringung habe, werde aktuell geprüft. Zuvor hatten Südkurier und Badische Neueste Nachrichten darüber berichtet.

Das zum 1. November geltende Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) regelt, dass Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister geändert werden können – ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Nach der Anmeldung gilt eine dreimonatige Wartefrist. Wie sich das auf Gefängnisse auswirkt, ist Ländersache.

In Baden-Württemberg seien das bisher Einzelfallentscheidungen, erklärte der Sprecher. Berücksichtigt würden etwa persönliche Bedürfnisse und Befürchtungen der Gefangenen, aber auch objektiv erkennbare Gefährdungssituationen. „Je nach Einzelfall kann insofern etwa eine Unterbringung im Krankenrevier, in einer Schutzabteilung oder aber auch im Regelvollzug sinnvoll sein.“ In einem Gesetzentwurf sei eine Grundlage für die Abwägung formuliert worden. Dieser sei aktuell im Anhörungsverfahren.

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