
Die Umweltminister der Mitgliedstaaten haben am 17. Juni 2025 ihre Position zur neuen End-of-Life-Vehicles-Verordnung beschlossen. Damit startet Brüssel das bislang umfassendste Regelwerk zur Kreislaufwirtschaft von Autos – vom Design über den Betrieb bis zum Recycling. Ziel der Verordnung ist es, die Abhängigkeit von Importrohstoffen zu senken. Fahrzeuge sollen künftig Mindestanteile an recyceltem Kunststoff enthalten; perspektivisch sind ähnliche Quoten für Stahl, Aluminium und kritische Rohstoffe wie Dauermagnete vorgesehen.
Die Vorgaben reichen bis ins Detail: Batterien und Elektromotoren müssen ausbaubar, Kabelbäume sowie Stoßfänger verwertbar sein. Ein digitaler Fahrzeugpass und ein elektronischer Verwertungsnachweis sollen den Lebensweg jedes Autos nachvollziehbar machen. Exportverbote für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung flankieren das Paket. Nach einem fünfjährigen Übergangszeitraum greift die Pflicht nicht nur für Pkw, sondern auch für Motorräder, Lkw und Busse. Parlament und Rat wollen bis Ende 2025 einen endgültigen Text aushandeln, bevor der rollierende Prozess in nationales Recht gegossen wird.
Kritischer Punkt ist eine europaweite Gutachtenpflicht beim Eigentumswechsel: Wer ein gebrauchtes Fahrzeug verkauft, muss belegen, dass es kein „Altfahrzeug“ ist, sondern verkehrstauglich bleibt. Für Behörden bedeutet das neue Prüfroutinen, für Bürger jede Menge neuer zusätzlicher Gebühren – ohne erkennbaren Sicherheitsgewinn, bemängeln Skeptiker.
„Eine Nachweispflicht würde neue Kosten für die Bürger und mehr Aufwand für die Behörden bedeuten, aber keinerlei Mehrwert schaffen. Es reicht! Brüssel sollte beim Abbau von Bürokratie Vollgas geben und bei Eingriffen in die Eigentumsrechte schleunigst auf die Bremse treten!“, so Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter. Schon 2023 wurden allein in Bayern 1,53 Millionen Fahrzeuge abgemeldet. Unter der neuen Verordnung würden viele davon per Federstrich zum wertlosen „Altfall“.
„Wenn nun bei jedem Autoverkauf zusätzlich der genaue Zustand des Autos bescheinigt und geprüft werden müsste, wäre das ein riesiger Zusatzaufwand“, beklagt Bernreiter. „Außerdem würde das bedeuten, dass Fahrzeuge beim Abmelden schnell als ‚Altfahrzeug‘ abgestempelt und damit quasi wertlos werden. Die Eigentümer müssten erst das Gegenteil mit einem teuren Gutachten beweisen. Das kann man niemandem vermitteln!“. Er hoffe, dass „die Europaabgeordneten hier den Blinker in Richtung Verbraucherschutz setzen und neue Bürokratie ausbremsen.“.
Hier zeigt sich der wahre Kern des Brüsseler Plans: Unter dem grünen Etikett setzt die EU auf Generalverdacht – erst Schrott, bis das Gegenteil teuer belegt ist. Damit wird der Gebrauchtwagenmarkt zur Prüfstrecke für Sachverständige und zur Goldgrube für Zertifizierer, während Halter im Zwangslabyrinth stranden.
Die Verordnung beschneidet nationales Zulassungsrecht, obwohl gerade dort historisch gewachsene Prüfprozesse verankert sind. Mit der neuen Pflicht rutscht die Entscheidungsgewalt nach Brüssel, die nationale Souveränität rollt auf den Seitenstreifen. Eigentumsrechte? Nur noch Randnotiz in einem Papier, das den ideologischen Vorrang der Kreislaufwirtschaft zum Dogma erhebt.
Bleibt das Parlament hier auf seinem Kurs, wird jeder Privatverkauf zur brüokratischen Hürde, zum Gutachten-Parcours: Finanziell belastend und juristisch hoch umstritten, ohne dass daraus ein erkennbarer Mehrwert für Umwelt oder Sicherheit erwächst. Aus einem bislang unkomplizierten Vorgang wird ein Verwaltungsakt mit potenziellem Wertverlust für den Eigentümer. Wer ein funktionsfähiges Fahrzeug verkaufen will, muss sich künftig rechtfertigen – ein Paradigmenwechsel, der Eigentum nicht schützt, sondern unter Vorbehalt stellt.Der Graben zwischen Brüsseler Konzeptpapieren und realer Mobilität wird damit abermals tiefer.
Die neue Verordnung steht exemplarisch für eine Entwicklung, bei der europäische Regulierungsansprüche zunehmend in nationale Kernbereiche vordringen. Was als Umweltmaßnahme verkauft wird, ist in Wahrheit ein tiefgreifender Eingriff in individuelle Rechte und gewachsene Zuständigkeiten. Die Grenze zwischen sinnvoller Steuerung und politischer Übergriffigkeit wird dabei immer durchlässiger. Es liegt nun am Parlament, diesem Trend Einhalt zu gebieten. Schon jetzt geht das Vertrauen in einen funktionierenden, bürgernahen Binnenmarkt für immer mehr EU-Bürger gen Null.