
Die Europäische Union plant offenbar ein vorzeitiges Verbrenner-Verbot für Mietautos und Firmenwagen. Momentan evaluiert die EU-Kommission die Einführung einer solchen Verordnung ab 2030 – also bereits fünf Jahre vor dem bestehenden Verbrenner-Aus für alle Neuzulassungen.
Bereits das Emissionsverbot für Mietwagen und Firmenflotten könnte einen großen Einfluss auf die Automobilbranche haben, weil die Neuzulassungen aus diesen Bereichen etwa 60 Prozent des Neuwagengeschäfts ausmachen, wie die Bild am Sonntag von einem EU-Abgeordneten erfuhr. Somit würde das für 2035 angesetzte Verbrenner-Verbot faktisch vorgezogen werden.
Im vergangenen Jahr wurden EU-weit 10,6 Millionen Fahrzeuge verkauft – ein Großteil würde mit der neuen Regelung auch bereits 2030 keine Neuzulassung mehr erhalten. Vor allem für Mietwagen-Anbieter wäre das eine folgenschwere Umstellung – die sich auf die Kosten für Kunden auswirken würde. Zuletzt wurde der Anteil von elektrisch betriebenen Fahrzeugen von vielen Anbietern reduziert.
Das Problem: Aufgrund der Notwendigkeit von Ladesäulen greifen Mieter lieber auf Verbrenner-Autos zurück. „Urlauber werden kaum noch Mietwagen nutzen, Verbraucher werden praktisch keine Fahrzeuge mehr leasen können“, prognostiziert der Bild am Sonntag zufolge deshalb der Vorstand der Autovermietung Sixt, Nico Gabriel. Das wiederum könnte zu einer Preiserhöhung für Mietwagen führen.
Zuletzt gab es noch Meldungen aus Brüssel, die nahelegten, dass sich die EU-Kommission uneinig über den weiteren Umgang mit dem Verbrenner-Verbot ab 2035 ist. Einerseits sollten die Vorgaben statt 2026 bereits im kommenden Herbst auf den Prüfstand gestellt werden. Andererseits konnten sich die Gegner des Verbots in einem zentralen Dokument über die Flottengrenzwerte offenbar durchsetzen und bewirkten, dass ein eindeutiges Bekenntnis zu der Verbrenner-Verordnung nicht in das Papier aufgenommen wurde (mehr dazu hier).
Diese Entwicklungen werden von den neuen Plänen jetzt jedoch untergraben. Schon im Spätsommer möchte die EU-Kommission die Pläne für die Neuregelung bei Mietautos und Firmenwagen vorstellen und anschließend den EU-Rat sowie das Parlament abstimmen lassen. So könnten der Bürger und Normalkunde zwar durch eine mögliche Hinauszögerung des Verbots ab 2035 beschwichtigt, ein Großteil der Neuzulassungen durch die Regelung für Miet- und Firmenflotten aber bereits ab 2030 umgestellt werden.