Europäischer NGO-Dschungel: Staatliche Einflussnahme auf NGOs wird nicht überprüft

vor 5 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Laut dem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes besteht der Verdacht, dass Nichtregierungsorganisationen (NGOs) ihre Gemeinnützigkeit verwenden, um verdeckt Wirtschaftsinteressen oder Lobbyarbeit durchzuführen. So haben vor allem NGOs, die umweltpolitisch tätig sind, teilweise 700.000 Euro bekommen, um Einfluss auf das EU-Parlament auszuüben (Apollo News berichtete).

In dem Bericht des EU-Rechnungshofes heißt es: „Einige wichtige Aspekte des NGO-Status wurden nicht überprüft, beispielsweise, ob durch Vertreter staatlicher Stellen in Leitungsgremien von NGOs eine staatliche Einflussnahme erfolgt“. Problematisch sei vor allem, dass in den verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterschiedliche Kriterien für die Einstufung als NGO vorliegen, heißt es in dem Bericht, der Focus online vorliegt.

So dürfen in Polen NGOs keine Gewinnerzielungsabsicht haben. Außerdem dürfen die NGOs keine Forschungseinrichtungen oder Unternehmen sein. „Auch politische Parteien und deren Stiftungen, Gewerkschaften sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände können keine NGO sein“, heißt es weiter. Im Unterschied dazu gelten in Deutschland auch Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände als NGO.

Auf der Webseite des Entwicklungsministeriums heißt es: NGOs sind „prinzipiell alle Verbände oder Gruppen, die gemeinsame Interessen vertreten, nicht gewinnorientiert und nicht von Regierungen oder staatlichen Stellen abhängig sind“. Dazu würden auch Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften oder Kirchen zählen. Eine rechtliche Definition des Begriffs gibt es in Deutschland nicht.

Der Bericht des Europäischen Rechnungshofes nennt ein Beispiel, das sich aus der unklaren Rechtslage ergibt. So wurde eine Forschungseinrichtung aufgrund von bescheinigter Gemeinnützigkeit als NGO eingestuft, die „fortgeschrittene technische Dienstleistungen für die Textilindustrie“ erbringt und „eindeutig die geschäftlichen Interessen ihrer überwiegend gewinnorientierten Mitglieder verfolgt“.

Auf Nachfrage des Rechnungshofes bezeichnet sich die Firma selbst nicht als NGO. Der Rechnungshof wirft der Kommission des Weiteren vor, dass es keinen Überblick darüber gibt, wie viel Geld genau an welche NGOs geflossen ist. Dabei geht es um Milliardensummen. Konkret zahlte die EU-Kommission zwischen 2021 und 2023 etwa 4,8 Milliarden Euro an NGOs, die sich mit den Themen Migration, Umwelt oder Forschung befassen, wie es in einer Pressemitteilung des Europäischen Rechnungshofes heißt (Apollo News berichtete).

Auch die EU-Kommission selbst musste eingestehen, dass sie NGOs für unzulässige Lobbyarbeit zugunsten ihrer eigenen Politik finanziert hat (mehr dazu hier). Neben der fehlenden Transparenz, was die Verwendung von Geldern angeht, ist ein Grundproblem, dass es keine einheitliche Definition des Begriffs Nichtregierungsorganisation gibt.

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