Faesers Medienverbot vor Gericht

vor 6 Tagen

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Bildquelle: Tichys Einblick

Es war ein symbolträchtiger Moment: In den frühen Morgenstunden des 16. Juli 2024 stand die Polizei vor der Tür von Jürgen Elsässer, Chefredakteur des Magazins Compact. In Bademantel und Hausschuhen musste er eine vollständige Razzia in seiner Wohnung über sich ergehen lassen – ein Bild, das sich einprägte. Nicht zuletzt deshalb, weil gleich morgens früh Fotografen und TV-Teams vor der Tür standen. Ort und Zeit der Razzia waren zuvor ausgewählten Medien weitergegeben worden. Am Schluss jedenfalls hatten die Polizeitruppen seine Arbeitsräume und Studio leergeräumt.

Hintergrund war das von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) verhängte Vereinsverbot gegen den Compact-Verlag, der über einen eingetragenen Verein operiert hatte. Der Vorwurf: Compact sei ein Sprachrohr rechtsextremer Ideologien und gefährde die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Das Vorgehen über das Vereinsrecht sei ein gefährlicher Irrweg, um ein Medium zu verbieten, das Faeser vernichten wollte, so Verfassungsrechtler. Das stelle einen massiven Eingriff in die Pressefreiheit dar.

Knapp ein Jahr später nun, am 10. Juni 2025, hat unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen und großem Zuschauerandrang das Hauptsacheverfahren zum Verbot des Magazins Compact vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig begonnen. Die Richter prüfen, ob ein generelles Vereins- und damit Medienverbot gerechtfertigt ist. Es geht dabei um die zentrale Frage, ob ein Presseunternehmen wie Compact über den Umweg des Vereinsrechts verboten werden darf, obwohl Presse- und Meinungsfreiheit besonders geschützt sind.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte das von der früheren Innenministerin Nancy Faeser (SPD) vor einem Jahr erlassene Verbot des Magazins Compact vorläufig gestoppt. Die Richter äußerten in ihrer Entscheidung erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs. Damit durfte das Magazin unter bestimmten Auflagen zunächst wieder erscheinen – ein juristischer Rückschlag für das Bundesinnenministerium, das das Verbot im November 2023 mit der Begründung durchgesetzt hatte, Compact verbreite verfassungsfeindliche Inhalte.

Faeser hatte das Verbot offensiv als Teil ihres Kampfes gegen „rechts“ inszeniert. Das Gericht betonte, dass auch im Umgang mit extremistischen Medien die Grundrechte zu achten seien. Ein Totalverbot müsse besonders gut begründet und rechtlich tragfähig sein – was hier offenbar nicht der Fall war. Die Richter betonten: Ein Verbot greife tief in die Pressefreiheit ein und müsse sich einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung unterziehen. Die vorläufige Rücknahme bedeute kein rechtliches Aus für das Verbot, ist aber ein deutlicher Warnhinweis an die politische Führung – mit der Botschaft, dass selbst im Kampf gegen Extremismus rechtsstaatliche Grundsätze nicht außer Kraft gesetzt werden dürfen.

Der Chefredakteur von „Compact“, Jürgen Elsässer, war vor der Verhandlung zuversichtlich: „Wir sind optimistisch, dass das Gericht eine demokratische Entscheidung trifft“. Allerdings sei Compact „tot“, wenn das Urteil zu seinen Ungunsten ausfalle. Möglich sei dann noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht, doch habe der keine aufschiebende Wirkung.

Interessant ist, dass auf der Gegenseite mit Alexander Dobrindt (CSU) ein neuer Innenminister verantwortlich ist. Ob er die Argumentation von Faeser gegenüber Compact aufrechterhält, wollte das Ministerium auf Presse-Anfrage nicht beantworten.

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