
Am Donnerstag wurde vor dem Oberlandesgericht der Fall Claudia Pechstein verhandelt. Die 52-jährige mehrfache Olympiasiegerin wehrt sich gegen eine Maßnahme des Eislauf-Weltverbandes (ISU), der sie vor Jahren mit einer Doping-Sperre belegte. Pechstein zufolge geschah dies jedoch zu Unrecht.
Bei dem Prozess in der vergangenen Woche war dies jedoch nicht der eigentliche Aufreger. Im Vorfeld des Verhandlungstages gab das Gericht eine Sicherheitsverfügung heraus, der zufolge das Tragen einer FFP2-Maske im Gerichtssaal verpflichtend sei. Bei der Verhandlung selbst fühlte man sich in die tiefste Corona-Zeit zurückversetzt. Tatsächlich leisteten alle der im Gericht anwesenden Parteien der Anordnung des Gerichts Folge. Widerstand gegen die verordnete Maskenpflicht regte sich nicht.
Konkret hieß es in der Sicherheitsverfügung: „Im Sitzungssaal gilt für alle Anwesenden (Prozessbeteiligte, Pressevertreter, Zuhörer etc.) eine FFP2-Maskenpflicht. Die Maske darf von jeweils einem Prozessbeteiligten aus Gründen der Verständlichkeit für den Zeitraum vorübergehend abgenommen werden, in dem er während der Verhandlung das Wort hat.“ Eine Begründung für die Notwendigkeit der Maskenpflicht lieferte das Gericht nicht.
In dem Prozess selbst fordert Pechstein fast 8,4 Millionen Euro Schadenersatz für eine ihrer Meinung nach ungerechtfertigte zweijährige Dopingsperre aus dem Jahr 2009. Der Vorsitzende Richter hatte am Donnerstag einen Vergleich zwischen den Parteien vorgeschlagen. Während sich Pechstein auf den Vergleich einlassen wollte und Abstriche bei der geforderten Summe in Aussicht stellte, lehnte die ISU den Vorschlag ab.
Vor Gericht erklärte die Sportlerin: „Räumt die ISU öffentlich ein, dass es falsch war, mich zu sperren, bin ich zu einem Vergleich bereit. Ansonsten erwarte ich ein Urteil im Namen des Volkes“. Die ISU hingegen lehnte jegliche Entschuldigung oder Eingeständnis von Fehlverhalten ab.
Der Prozess wurde nun vertagt. Der Richter schlug einen Kompromiss vor, bei dem die ISU bis zum 14. November eine Ehrenerklärung formulieren soll, über die Pechstein dann entscheiden kann. Sollte eine Einigung erzielt werden, könnte anschließend über den Schadenersatz verhandelt werden. Ob sich die ISU hierauf jedoch einlässt, ist unklar.