„Feinde unserer Demokratie“: Bundesländer bereiten Entwaffnung von AfD-Mitgliedern vor

vor 22 Tagen

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Ende März scheiterten zwei AfD-Politiker sowie ein ehemaliges AfD-Mitglied vor Gericht mit dem Versuch, ihren Waffenschein zu behalten. Das Verwaltungsgericht Magdeburg wies ihre Klage ab und begründete dies damit, dass der als „gesichert rechtsextrem“ eingestufte AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt „eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung“ zeige. Die Beschuldigten wiederum hätten sich nicht in ausreichendem Maße von dieser Haltung distanziert.

Das Urteil in Sachsen-Anhalt wurde von den Behörden daraufhin zum Anlass genommen, nun massenhaft die Waffenberechtigung von Mitgliedern zu überprüfen. Nach Angaben des Innenministeriums gegenüber der Süddeutschen Zeitung prüft die Waffenbehörde in Sachsen-Anhalt nun in 76 Fällen, ob Jagd- und Sportwaffenbesitzern die Erlaubnis entzogen werden soll. Insgesamt würden AfD-Mitglieder in Sachsen-Anhalt über 330 Schusswaffen verfügen. Der Besitz all dieser Waffen stehe nun zur Disposition.

Dass sich Waffen in den Händen von Verfassungsfeinden befinden würden, sei „eine Gefahr sowohl für den demokratischen Rechtsstaat als auch für jeden einzelnen Bürger“, so Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Die Behörden seien „nunmehr in der Pflicht, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit“ sämtlicher Mitglieder der AfD des Landesverbandes zu überprüfen.

In anderen Teilen Deutschlands könnte man schon bald ähnlich gegen AfD-Mitglieder vorgehen. In zahlreichen Bundesländern wird ein rauerer Umgang mit AfD-Mitgliedern angekündigt. „Wenn eine Partei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist, ist das natürlich von Bedeutung: Waffen gehören nicht in die Hände von Feinden unserer Demokratie“, so Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Und weiter: „Daher müssen wir alle rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen.“

Auch in Thüringen hat man unlängst mit der Prüfung der Waffenscheine begonnen. Wie das Innenministerium um Georg Maier (SPD) mitteilt, wurden bislang in 22 Fällen Widerrufsverfahren gegen bestehende Waffenerlaubnisse eingeleitet. Insgesamt würden Mitglieder in Thüringen über 154 Gewehre und Pistolen verfügen. In Bundesländern wie Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz wird hingegen zunächst abgewartet, wie die Gerichte über den Eilantrag der AfD gegen die Hochstufung der Bundespartei entscheiden.

Auch in Bayern will man die Entwaffnung der AfD-Mitglieder nun priorisiert vorantreiben. Man wolle prüfen, ob „die reine Mitgliedschaft in der AfD bereits zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führt“. Aus dem Südwesten werden zudem Forderungen laut, bundeseinheitlich gegen AfD-Mitglieder mit Schusswaffen vorzugehen. „Da die Einstufung der AfD als gesichert extremistisch alle Länder betrifft, sollte ein bundesweit einheitliches Vorgehen“ abgestimmt werden, heißt es aus dem Innenministerium in Stuttgart. Stattfinden könnte das schon bei der nächsten Innenministerkonferenz vom 11. bis zum 13. Juni.

Der Staats- und Verfassungsrechtler Michael Brenner von der Universität Jena zeigt sich hingegen skeptisch bezüglich des flächendeckenden Entzugs waffenrechtlicher Erlaubnisse. „Beim Waffenrecht wird man den Einzelfall prüfen und eine Entscheidung jeweils individuell begründen müssen“, so Brenner gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Auch das Urteil aus Magdeburg ändere daran nichts. In der AfD wertet man das Vorgehen gegen ihre Mitglieder jedenfalls als „repressive Maßnahme der Exekutive“. Nach Kenntnis der Partei wurde zudem bisher kein AfD-Mitglied wegen Waffenbesitzes rechtskräftig verurteilt.

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