
Fast vier Jahre nach einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Tuttlingen (Baden-Württemberg) hat das Landgericht Rottweil eine Geldstrafe gegen eine heute 59-jährige Frau bestätigt. Wie die Schwäbische Zeitung berichtet, wurde sie zu einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro verurteilt – das entspricht 150 Tagessätzen à 50 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.
Zuvor hatte das Amtsgericht Tuttlingen die Frau wegen Landfriedensbruchs, Verstoßes gegen das Versammlungs- und Vermummungsverbot sowie wegen Führens einer Waffe – in Form einer brennenden Fackel – zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Gegen dieses Urteil legte sie Berufung ein. Das Landgericht wandelte die Strafe nun in eine Geldstrafe um.
Die Frau gehörte zu einer Gruppe von rund 50 Personen, die sich am Abend des 1. Mai 2021 über den Messengerdienst Telegram zu einem unangemeldeten Protest in Tuttlingen verabredet hatten. Laut Schwäbische Zeitung zog die Gruppe, zum Teil mit weiß geschminkten Gesichtern, Fackeln und Fahnen, vom Honberg in Richtung Innenstadt.
Da die Versammlung nicht angemeldet war, versuchte die Polizei, den Demonstrationszug an der Kreuzung Stockacher-/Freiburger Straße zu stoppen. Dabei kam es zu kurzen Auseinandersetzungen, bevor die Teilnehmer eingekesselt wurden. Zum Zeitpunkt der Aktion galten in Baden-Württemberg noch strenge Corona-Maßnahmen. Öffentliche Versammlungen waren entweder verboten oder nur unter Auflagen gestattet.