
Im Streit um die politisch umstrittene Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, spielen angebliche Morddrohungen eine zentrale Rolle. Die SPD hatte diese Drohungen öffentlich als Beleg für eine vermeintliche Hetzkampagne gegen ihre Wunschkandidatin ins Feld geführt. Doch: Kein einziges Landeskriminalamt, keine zuständige Ermittlungsbehörde – weder das BKA noch die Potsdamer Staatsanwaltschaft – konnte auf Anfrage von NIUS die Existenz solcher Drohungen bestätigen, wie dieses Medium bereits berichtete.
Am Dienstagabend nun verdichtete sich der Verdacht, dass die SPD sich die Morddrohungen schlicht ausgedacht hat – und zwar durch Frauke Brosius-Gersdorf selbst.
In der ZDF-Talkshow Markus Lanz wurde Brosius-Gersdorf direkt gefragt, ob es Morddrohungen gegen sie gegeben habe. Ihre Antwort: ausweichend. Statt ein klares Ja oder Nein zu sagen, verweist die Juristin auf allgemein unschöne Reaktionen im Netz. Das Problem: Keines der Beispiele, die sie anschließend nennt, erfüllt den Tatbestand einer Morddrohung – eines strafrechtlich relevanten Delikts, das mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Schauen Sie selbst – auf die Frage nach Morddrohungen antwortet sie mit „Ja, es gab Drohungen“ – Morddrohungen wollte sie also nicht bestätigen.
So berichtet Brosius-Gersdorf etwa von einem Fußball-Fangesang („Berlin, Berlin, wir fahren nach Berlin“), der in einem sozialen Medium auf sie gemünzt worden sei, was sie als „Drohung“ wahrgenommen habe. Das ist fraglos geschmacklos, möglicherweise sogar einschüchternd – aber es ist keine Morddrohung im juristischen Sinne. Eine solche liegt nur dann vor, wenn konkret und ernsthaft ein Tötungsdelikt angekündigt wird. Das besagte Beispiel dürfte indes klar von der Meinungsfreiheit gedeckt sein.
Dass Brosius-Gersdorf trotz direkter Nachfrage keine solche konkrete Drohung benennt, ist bezeichnend. Ebenso bezeichnend ist, dass die SPD zwar von „Morddrohungen“ spricht, jedoch jeden Nachweis dafür schuldig bleibt.
NIUS kann selbstverständlich nicht beweisen, dass es keine Morddrohungen gegeben hat – so wenig, wie man die Nichtexistenz unsichtbarer Feen beweisen kann. Doch solange jeglicher Beleg fehlt, geht man wie im Fall der Feen davon aus: Es gibt sie nicht.
Wer behauptet, dass es Morddrohungen gegeben hat, muss das belegen. Die SPD tut das nicht. Brosius-Gersdorf tut es auch nicht. Die Behörden widersprechen der Darstellung sogar implizit – weil sie trotz mehrfacher Nachfrage keine strafrechtlich relevanten Vorgänge benennen können.
Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Aufklärung. Wer mit solch schweren Vorwürfen politische Gegner moralisch diskreditiert, muss mit Nachfragen rechnen. Und im Zweifel gilt auch hier: Wer nichts zu verbergen hat, kann klar antworten.
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