Freispruch im Fall Kellermayr: Gericht widerlegt, dass Hassnachrichten Suizid verursacht haben

vor 19 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

Das Landesgericht Wels sprach am Mittwoch einen 61-jährigen Deutschen frei, dem vorgeworfen wurde, durch Drohungen den Suizid der österreichischen Ärztin Lisa-Maria Kellermayr mitverursacht zu haben. Zahlreiche Medien hatten bereits früh eine direkte Verbindung zwischen den Hassnachrichten und ihrem Tod hergestellt – oft unter Berufung auf Abschiedsbriefe und detaillierte Beschreibungen der Suizidmethode. Der Fall erregte auch in Deutschland große mediale Aufmerksamkeit. Die ARD widmete der Tragödie eine Dokumentation mit dem Titel „Tod durch Hass und Hetze“.

Die Ärztin, die sich ab 2021 öffentlich für die Corona-Impfungen einsetzte, wurde zunehmend Ziel von Hassnachrichten – darunter auch Nachrichten des nun freigesprochenen Angeklagten. Er drohte ihr unter anderem: „Wir beobachten Sie“ und erklärte, sie vor ein „Volkstribunal“ stellen zu wollen. Parallel zu diesen Bedrohungen litt Kellermayr an psychischen Vorerkrankungen, darunter Depressionen und ein stark ausgeprägtes Verfolgungsempfinden. Laut Zeugenaussagen hatte sie „tatsächlich Angst“, ermordet zu werden.

Die immensen Sicherheitsvorkehrungen, die sie aufgrund der Drohungen traf, belasteten sie zusätzlich. Laut eigenen Angaben beliefen sich die Kosten dafür auf über 100.000 Euro – eine Summe, die ihre finanziellen Möglichkeiten überstieg und im Juni 2022 zur Schließung ihrer Praxis führte. Laut Kellermayr erhielt sie trotz wiederholter Hilferufe keinen ausreichenden Schutz von Polizei und Behörden. Ein Polizeisprecher habe ihr stattdessen empfohlen, „psychologische Hilfe zu suchen“ und „weniger in sozialen Medien aktiv zu sein“, so ihre Darstellung.

Seit 2020 war Kellermayr auf Twitter aktiv, wo sie sich mit anderen impfenden Ärztinnen vernetzte und wissenschaftliche Studien zur Wirksamkeit der COVID-19-Impfung teilte. Ihre klare Haltung als Impfbefürworterin und Kritikerin der Corona-Demonstrationen brachte ihr viel Aufmerksamkeit – aber auch Feindseligkeit. Für Aufsehen sorgte etwa ein Tweet über blockierte Krankenhauszufahrten in Wels-Grieskirchen, ausgelöst durch eine angebliche Demonstration von Verschwörungstheoretikern. Die oberösterreichische Polizei reagierte öffentlich und bezeichnete den Tweet als „Falschmeldung“.

Das Gericht stellte fest, dass die Nachrichten des Angeklagten möglicherweise zur Belastung beigetragen haben, jedoch keine direkte Kausalität zwischen diesen und dem Suizid festgestellt werden konnte. Der Angeklagte habe weder über ihren psychischen Zustand Bescheid gewusst noch ihren Suizid vorhersehen können.

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