
Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich klar für die linke SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf als Richterin am Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. „Wir sollten selbst hier auch stark genug sein, eine entsprechende Mehrheit im Bundestag für (die) Kandidatinnen zu finden“, so der Kanzler. Auf die Frage der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch, ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren könne, eine Kandidatin zu wählen, „für die die Würde eines Menschen nicht gilt, wenn er nicht geboren ist“, antwortete Merz, mit: „Auf Ihre hier gestellte Frage ist meine ganz einfache Antwort: Ja!“
Schauen Sie hier:
Seine Haltung dürfte den Streit über die Personalie Brosius-Gersdorf verschärfen. Am Mittwochnachmittag hatte Unions-Fraktionschef Jens Spahn eine Sondersitzung der Fraktion einberufen. Der Grund: Die Nominierung von Brosius-Gersdorf, die am Freitag im Bundestag zur Verfassungsrichterin gewählt werden soll, droht den ersten offenen Riss in der Koalition mit der SPD zu verursachen, berichtet die Bild.
„Die Stimmung ist schlecht“, soll demnach ein Mitglied der CDU-Führung gegenüber Bild gesagt haben. Viele Abgeordnete der Union sehen in Brosius-Gersdorf eine linke Ideologin, deren Positionen – etwa ihre Forderung, Abtreibungen in den ersten drei Monaten straffrei zu stellen – eine rote Linie überschreiten. Besonders ihre Haltung zum Lebensschutz stößt auf Widerstand.
Der Fraktionsvorsitzende Spahn zeigte sich alarmiert über ein mögliches Scheitern.
Spahn soll in der Sitzung zudem vor den Folgen eines Scheiterns der Kandidatin gewarnt haben. Eine Nichtwahl würde die Koalition beschädigen und könnte dazu führen, dass künftig nur noch der Bundesrat über Verfassungsrichterposten entscheidet. Um Skeptiker zu beruhigen, hat die SPD zugesagt, Brosius-Gersdorf nicht als Vize-Präsidentin des Verfassungsgerichts vorzuschlagen. Ob dieser Kompromiss die Kritiker überzeugt, ist unklar. In der Fraktion gibt es erheblichen Widerstand: Abgeordnete wie Elisabeth Winkelmeier-Becker, Johannes Volkmann, Johannes Wiegelmann sollen sich kritisch geäußert haben. Sollten 60 Unionsabgeordnete gegen die Kandidatin stimmen, könnte sie scheitern.
Auch stößt einigen Parlamentariern nach Informationen von NIUS negativ auf, dass die SPD im Vorfeld der Aufstellung selbst zwei von der Union vorgeschlagene Juristen ablehnte. Vergangene Woche berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung bereits über abweichende Stimmen, die der Frau eine ultralinke Haltung attestierten, sie „niemals wählbar“ nannten und die Personalie als „lebenskritisch“ beschrieben. Aus Fraktionskreisen hieß es am Nachmittag, dass es 50 bis 60 Unionsabgeordnete gebe, die Brosius-Gersdorf verhindern wollten. Insbesondere in ostdeutschen sowie dem baden-württembergischen Landesverband sei Kritik an der Rechtsprofessorin laut geworden.
Die 54-jährige Brosius-Gersdorf ist Rechtsprofessorin an der Universität Potsdam.
Auch Pfarrer Christian Schmitt, Vorstand des Diözesan-Caritasverbandes Münster, kritisiert scharf: „Wenn Frau Prof. Frauke Brosius-Gersdorf den Lebensschutz von Ungeborenen in den ersten drei Monaten komplett abschaffen will, dann gefährdet sie den inneren Frieden und den Schutz des Lebens.“
Die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf am 11. Juli 2025 ist von enormer Bedeutung, da das Bundesverfassungsgericht als „Hüter des Grundgesetzes“ die Rechtsordnung Deutschlands für Jahrzehnte prägt. Die 54-jährige Professorin, die an der Universität Potsdam lehrt, wird von der SPD als eine von drei neuen Verfassungsrichtern nominiert. Neben ihr stellt die SPD Ann-Katrin Kaufhold auf, die Union nominiert Günter Spinner. Für ihre Wahl benötigt Brosius-Gersdorf zwei Drittel der Stimmen im Bundestag, also mindestens 420 Stimmen. Während SPD, Grüne und Linke zusammen 269 Abgeordnete stellen, sind mindestens 151 Stimmen aus der Union nötig, um die Mehrheit zu sichern.
Brosius-Gersdorf plädierte für ein Verbot der AfD und erklärte in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“: „Wir sind eine wehrhafte Demokratie. Wir haben Schutzvorkehrungen gegen verfassungsfeindliche Parteien.“ Ihre Forderung nach einer Liberalisierung des Abtreibungsrechts, ihre Unterstützung für eine Corona-Impfpflicht und ihre Befürwortung von Gendersprache im Grundgesetz unterstreichen ihre linksideologische Positionierung. Der Völkerrechtler Volker Boehme-Nessler kritisierte sie scharf als „befangene Kandidatin“, deren Äußerungen „deutlich dem rotgrünen Mainstream“ entsprächen.
Auch bei NIUS: Warum der Union mit der Personalie Brosius-Gersdorf der Ferda-Ataman-Moment droht