„Geheim“-Gutachten des sog. Verfassungsschutzes offenbart: Kein Bürger ist mehr vor Denunziation sicher!

vor etwa 3 Stunden

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Bildquelle: Deutschland Kurier

Das jetzt im Reihenabwurf an mehrere Medien gelangte vollständige neue „Geheim“-Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutzes zur AfD gewährt nicht nur erneut einen schockierenden Einblick in die Stasi-artige Sammelwut dieser entfesselten Bundesbehörde mit Sitz in Köln. Es bestätigt auch, wovor vermeintliche Verschwörungstheoretiker immer gewarnt haben: Kein Mensch in Deutschland ist mehr vor staatlicher Denunziation und Verfolgung sicher, wenn er oder sie der Meinung ist, dass Volkszugehörigkeit mehr bedeutet als der Stempel im Pass!

Die mehr als 1.000 Seiten, auf denen die inzwischen wieder gestoppte Einstufung der AfD als angeblich „gesichert rechtsextremistisch“ beruht, offenbaren in erschreckender Weise, welches Ausmaß die staatliche Willkür hierzulande angenommen hat. Im Kern geht es um den Begriff der Volkszugehörigkeit, anhand dessen Auslegung durch die AfD der sogenannte Verfassungsschutz seine Einstufung der Bundespartei als „gesichert rechtsextrem“ regelrecht herbeikonstruiert. Dies erkennbar in der politisch gewollten und gesteuerten Absicht, eine Partei zu diffamieren und de facto zu kriminalisieren, hinter der inzwischen zehn Millionen Wähler stehen. Eine Partei, die das abgewirtschaftete System fürchtet wie der Teufel das Weihwasser.

Von unseren ins Archiv entsandten Agenten

Das angeblich „geheime“ Verfassungsschutz-Gutachten blieb keine zwei Wochen geheim. Das mehr als 1.000 Seiten umfassende Machwerk liegt inzwischen mehreren Medien komplett vor (das Magazin CICERO berichtete zuerst).

Und siehe da: Das „Geheimgutachten“ entpuppt sich als eine reine Zitate-Sammlung aus öffentlich zugänglichen Quellen. Diese Textstellen sollen eine „gesichert rechtsextreme“ Ausrichtung auch der Bundes-AfD belegen. Bisher gilt diese Einstufung nur in wenigen Bundesländern (u.a. Sachsen, Thüringen).

Die Geheimhaltung begründete der dem Bundesinnenministerium unterstellte sogenannte Bundesverfassungsschutz mit angeblichen Datenschutzgründen. Nun, nachdem in den vergangenen Tagen bereits erste Seiten geleakt worden war, gelangte das vollständige Dokument an die Öffentlichkeit. Wobei sich nebenbei übrigens auch – formal betrachtet – der Straftatbestand des Geheimnisverrats ergibt – unabhängig von dem Stuss, den sich der „Verfassungsschutz“ zusammendichtet.

Bei der Lektüre des Machwerks fällt sofort ins Auge: Interne oder vertrauliche Quellen aus der AfD spielen bei diesem denunziatorischen Konstrukt keine Rolle. Das „Geheimgutachten“ besteht im Wesentlichen aus einer Sammlung von Aussagen, Social-Media-Postings oder Parteitagsbeschlüssen, die allesamt öffentlich zugänglich sind.

Im Klartext: Ganz offensichtlich hat der „Verfassungsschutz“ keine Quellen aus dem Inneren der Partei, mit denen er gerichtsfest den Vorwurf des Rechtsextremismus beweisen könnte!

„Tagesschau in einfacher Sprache“: Deutsch ist mehr als Opa und Oma

Im Kern stützt sich die Bewertung auf die olle Kamelle des bereits mehrfach von der Kölner Bundesbehörde durchgekauten  „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs“. Dieser habe sich „zur Gewissheit verdichtet, so dass eine entsprechend extremistische Prägung der Gesamtpartei festgestellt werden muss“, biegt sich der gesichert überflüssige Inlandsgeheimdienst seine „Wahrheit“ zurecht. Dabei orientieren sich die sogenannten Schlapphüte offensichtlich an Angela Merkels Volksbegriff von „allen die hier sind“. Zum Schlapplachen!

Die „Tagesschau in einfacher Sprache“ würde die absurde Rechtsauffassung des Inlandsgeheimdienstes zur Volkszugehörigkeit wohl so übersetzen: Man ist nicht deshalb deutsch, weil Opa und Oma schon deutsch waren. Deutsche sind nämlich jetzt alle Menschen mit deutschem Pass, auch wenn sie unser schönes Deutschland vielleicht sogar hassen und deshalb manchmal Menschen erstechen oder mit dem Auto in Volksfeste fahren.“

Dass „Volkszugehörigkeit“ im Grundgesetz ausdrücklich als solche benannt und privilegiert ist, unterschlägt der sogenannte Verfassungsschutz geflissentlich.

Verschwiegen wird auch, dass der Begriff der Volkszugehörigkeit klar in einem Bundesgesetz geregelt ist – und das seit fast 70 Jahren! So heißt es in Paragraf 6 des Bundesvertriebenengesetz (BVFG) u.a.:  „Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird (…)“.

AfD darf sich nicht zum „Deutschsein“ bekennen

Das scheint denn auch der entscheidende Punkt zu sein: Darf die AfD in ihren Aussagen und ihrer Programmatik „Deutsche“ qua Abstammung auch als solche bezeichnen oder muss sie sich zu einer Gleichheit „Aller, die halt hier sind“ bekennen, um nicht vom „Verfassungsschutz“ diffamiert bzw. sogar kriminalisiert zu werden als eine Partei, die „bestimmte Bevölkerungsgruppen“ angeblich von der gesellschaftlichen Teilhabe ausschließen will.

Kein Bürger ist mehr sicher, vom System als „Rechtsextremer“ denunziert oder gar verfolgt zu werden, wenn er oder sie sagt, um es mit der „Tagesschau in einfacher Sprache“ zu übersetzen: „Deutschsein bedeutet für mich mehr als der Stempel im Pass!“

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