
Stefan Gelbhaar verlor nach Belästigungsvorwürfen seine Direktkandidatur für die Bundestagswahl – jetzt konnte der Grünen-Politiker einen ersten juristischen Erfolg verzeichnen. Laut Bild kam das Landgericht Hamburg den Unterlassungsforderungen von Gelbhaar nach. Damit darf der RBB, der zuerst über die Vorwürfe der sexuellen Belästigung berichtet hatte, diese Behauptungen nicht weiter verbreiten.
Der Sender hatte sich in seiner Berichterstattung auf eidesstattliche Versicherungen berufen, die von angeblichen Belästigungsopfern unterzeichnet worden sein sollen. Mittlerweile ist klar: Die ausschlaggebenden Vorwürfe sind erfunden. Die Grüne Bezirkspolitikerin Shirin Kreße soll sich als „Anne K.“ ausgegeben und unter falschen Angaben schwere Vorwürfe gegen Gelbhaar erhoben haben.
Das Gericht kam jetzt den Unterlassungsforderungen von Gelbhaar nach, weil es sich bei zwei eidesstattlichen Versicherungen in den Augen der Richter um „völlig inhaltsleeren Darlegungen“ gehandelt habe, berichtet die Bild. Dementsprechend fehle die Grundlage für die Verbreitung der Vorwürfe gegen Gelbhaar.
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