
Zwei Eltern klagten vor dem Berliner Verwaltungsgericht, weil in dem Schulhort ihrer Tochter eine Regenbogenfahne hängt. Durch die Fahne sahen die Eltern das Neutralitätsgebot des Staates verletzt (Apollo News berichtete). Am Mittwoch fällte das Gericht ein Urteil und entschied, dass die Regenbogenfahne hängen bleiben darf.
Aus einer Pressemitteilung geht hervor, dass die „Progress-Pride“-Fahne aus Sicht der Eltern „die Kinder in unzulässiger Weise“ beeinflusse. Das Gericht wies die Klage mit folgender Begründung ab: „Das staatliche Neutralitätsgebot verlange nicht, dass im erzieherischen Bereich auf die Darstellung wertender Inhalte verzichtet werde. Die Grenze zur unzulässigen politischen Indoktrinierung sei im vorliegenden Kontext nicht überschritten.“
Solange die Fahne das Recht bestimmter Gruppen zur freien Identitätsbildung symbolisiert, sei die Fahne mit den Vorgaben des Schulgesetzes vereinbar. Weiter heißt es: „Insbesondere sei die Entscheidung, mit der Flagge ein Schutzsymbol für betroffene Personen im Hort zu setzen, nicht zu beanstanden.“
Außerdem hatten die Eltern dagegen geklagt, dass im Hort Ausmalbilder von Dragqueens liegen. Doch auch diese Klage wies das Berliner Verwaltungsgericht ab. Die Schule habe bereits dafür gesorgt, dass die Bilder nicht mehr ausliegen und es bestehe keine Wiederholungsgefahr. Die Bedenken der Eltern sind mit diesem Urteil herabgestuft worden. Gegen die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts können die Eltern Berufung einlegen.