Gericht zwingt X zur Herausgabe von Nutzerdaten an Anti-AfD-Organisationen – für die der Richter selbst arbeitete

vor 2 Monaten

Blog Image
Bildquelle: Apollo News

Nachdem X am Montag mitgeteilt hatte, sich gegen die Herausgabe von Nutzerdaten an deutsche Behörden wehren zu wollen, teilte die Plattform am Dienstag einen brisanten Fall mit. Laut der Abteilung für Regierungsangelegenheiten hat das Berliner Landgericht beschlossen, X müsse im Rahmen einer Studie Echtzeitdaten über Nutzerbeiträge an zwei deutsche Organisationen herausgeben.

Konkret geht es um eine angebliche Untersuchung von Democracy Reporting International und der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die im Rahmen der bevorstehenden Bundestagswahl Zugriff auf Nutzerdaten erwirkt hatten. Das Gericht sei der Klage gefolgt, „ohne X die Möglichkeit zu geben, auf die Klage zu antworten oder sich dazu zu äußern, und ungeachtet der Tatsache, dass in dem Antrag entscheidende Informationen fehlten“, erklärte die Plattform.

X müsse den Organisationen daher uneingeschränkt Zugang zu den Nutzerdaten gewähren, „was einen eklatanten Verstoß gegen unser verfassungsmäßig garantiertes Recht auf Anhörung darstellt“ und „die Rechte auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung unserer Nutzer bedroht“, hieß es in dem Beitrag außerdem.

X is challenging a decision from a judge in the Berlin Regional Court that egregiously undermines our fundamental right to due process and threatens the privacy rights and free speech of our users.

Two organizations, Democracy Reporting International and Gesellschaft für…

— Global Government Affairs (@GlobalAffairs) February 18, 2025

Alleine die hervorgebrachten Argumente würden reichen, um die Forderungen erfolgreich abzuweisen, so die Abteilung für Regierungsangelegenheiten. Allerdings stellte sich auch heraus, „dass der einzige Richter in diesem Fall zuvor für die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Organisation, die das Forschungsprojekt finanziert, und an der Seite der (immer noch bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte beschäftigten) Anwälte, die die Kläger vertreten, gearbeitet hat“.

Da der Richter diese Verbindung nicht offenlegen wollte, zweifelt X jetzt an der Unparteilichkeit des Richters. Die Plattform möchte juristisch gegen den Beschluss vorgehen. „X ist der Ansicht, dass dieses Urteil gegen die grundlegenden Rechte auf ein ordnungsgemäßes Verfahren verstößt, die durch das deutsche Grundgesetz garantiert sind. X ist entschlossen, diese Rechte auf dem Rechtsweg zu verteidigen, und wird angesichts der Ungerechtigkeit nicht nachgeben“, hieß es abschließend in dem Beitrag.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte möchte „strategische Gerichtsverfahren und juristische Interventionen“ nutzen, „um Demokratie und Zivilgesellschaft zu fördern“, heißt es etwa auf der Seite der Organisation. Momentan bittet die Gesellschaft unter dem Motto „Ist die AfD verfassungswidrig? Wir erstellen das nötige Gutachten“ um Spenden. Für die Erstellung des Gutachtens ist ein Spendenziel von 850.000 Euro angegeben.

Das ebenfalls in Berlin ansässige Democracy Reporting International setzt sich weltweit für Demokratieförderprojekte ein. Auf der Seite der Organisation ist auch ein Artikel über den Beschluss des Berliner Landgerichts zu finden. Aus diesem geht hervor, dass die Klage aufgrund des Digital Services Act (zu Deutsch: Gesetz über digitale Dienste) erhoben wurde, das „die Plattformen dazu verpflichtet, Forschern Zugang zu relevanten Daten zu gewähren“.

Dagegen wird sich X laut eigener Aussage jetzt wehren. Erst am Montag hatte die Plattform verkündet, härter gegen Auskunftsersuchen des deutschen Staates nach Nutzerdaten vorgehen zu wollen. Deutschland würde innerhalb der Europäischen Union die meisten Anfragen stellen – 87 Prozent davon würden außerdem auf „Straftaten im Zusammenhang mit Meinungsäußerungen abzielen“ (Apollo News berichtete).

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Apollo News

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Apollo News zu lesen.

Weitere Artikel