Gesichert an den Haaren herbeigezogen: Brandenburgs Verfassungsschutz blamiert sich mit AfD-„Gutachten“

vor etwa 4 Stunden

Blog Image
Bildquelle: Deutschland Kurier

In dieser Woche will Brandenburgs Innenminister René Wilke (parteilos/vorher Linkspartei) das AfD-„Gutachten“ des Landesverfassungsschutzes offiziell vorstellen. Das bereits geleakte Papier liefert auf fast 150 Seiten die Grundlage für die Einstufung der Landespartei als angeblich „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Die Vorwürfe sind wieder einmal gesichert an den Haaren herbeigezogen!

Ende Juli hatte die Brandenburger AfD überraschend ihren gerichtlichen Eilantrag gegen ihre Einstufung durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ zurückgezogen – aus taktischen Gründen. Denn: Wegen des akut schwebenden Verfahrens sollte es dem Inlandsgeheimdienst angeblich nicht möglich gewesen sein, seine vermeintlichen Erkenntnisse zu veröffentlichen. Dessen ungeachtet hat die Klage der AfD im Hauptverfahren weiter Bestand.

Durch die Rücknahme des Eilantrags gerät die Potsdamer Landesregierung jetzt in Zugzwang. „Wer politische Verfolgung der Opposition im Mantel des Rechts betreibt, muss sich der Öffentlichkeit stellen“, forderte AfD-Landeschef René Springer. Innenminister René Wilke, bis 2024 Mitglied der Linkspartei, solle das „Gutachten“ auf den Tisch legen.

Schon vor der angekündigten öffentlichen Vorstellung am kommenden Donnerstag (14. August) kursiert eine offensichtlich authentische Fassung des Machwerks im Internet. Es strotzt nur so vor herbeikonstruierten Vorwänden, um der AfD das Etikett „gesichert rechtsextremistisch“ anhängen zu können.

Helmut Schmidt lässt grüßen!

Der brandenburgische Inlandsgeheimdienst argumentiert: Der AfD-Landesverband habe „seit der Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall im Jahr 2020 einen Prozess der sukzessiven, systematisch betriebenen Radikalisierung durchlaufen“. Das sei „mittels eines Vergleichs zwischen den Programmen 2019 und 2024 belegbar.“

▶ Während sich die AfD 2019 noch positiv in Bezug auf einen Teil der integrationswilligen Ausländer in Deutschland geäußert habe, kehrt der Verfassungsschutz jetzt die Beweislast für verfassungskonformes Verhalten einfach um: „Aussagen, in denen die Themen Einwanderung bzw. Migration und Integration positiv gespiegelt werden, finden sich im aktuellen Programm gar nicht.“ Stattdessen „spricht es nahezu ausschließlich von integrationsunwilligen Menschen aus Kulturen, die als inkompatibel zur deutschen oder europäischen Kultur dargestellt werden.“ Eine Aussage, die der 2015 verstorbene Altkanzler Helmut Schmidt (SPD) in seinem späteren publizistischen Wirken fast wortgleich getroffen hatte!

In diesem Zusammenhang wirft der Verfassungsschutz dem AfD-Landesvorstand um René Springer und Hans-Christoph Berndt vor, „eine intensivierte Vernetzung mit Akteuren des rechtsextremistischen ‚Vorfelds‘ nicht nur symbolisch und personell, sondern auch programmatisch“ zu vollziehen. Was „rechtsextremistisches Vorfeld“ ist, bestimmt ein Inlandsgeheimdienst, der jetzt einem früheren Linkspartei-Mitglied unterstellt ist!

ACHTUNG: „Remigration“ ist nicht verfassungsfeindlich!

Ähnlich wie beim „Gutachten“ des Bundesverfassungsschutzes geht es auch in dem Brandenburger Machwerk meist um die Deutungshoheit von Begriffen. Persönliche Auslegungen von Seiten der Geheimdienstler spielen eine große Rolle. Die AfD nutze Begriffe wie „kulturfremd“ und „integrationsunwillig“, was der Verfassungsschutz wie folgt interpretiert: „Migranten und Asylbewerber vor allem aus islamischen Herkunftsländern bzw. Kulturräumen sind demzufolge in überwiegender Mehrzahl zur Integration entweder unfähig oder nicht willens.“ Auch an dieser Stelle lässt Helmut Schmidt ganz herzlich grüßen!

▶ Geradezu absurd geht’s weiter: „Mit konfrontativen Begriffen wie ‚Altparteien‘, ‚System‘ oder ‚Parteienkartell‘ – die nicht per se verfassungsschutzrelevant sind und für sich genommen keine Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung darstellen – unterstrich die AfD in den vergangenen Jahren ihre fundamentalkritische Haltung gegenüber dem politischen System.“ Frage an die Schlapphüte in Brandenburg: Wenn diese Begriffe nicht verfassungsschutzrelevant sind, warum werden sie dann überhaupt erwähnt?

Der Clou des „Gutachtens“: „Der Begriff ‚Remigration‘ ist nicht definiert und dient in der AfD hauptsächlich als Projektionsfläche. Er kann sich auf recht unterschiedliche – sowohl verfassungskonforme wie verfassungsfeindliche – Ziele beziehen.“

Hört, hört!

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Deutschland Kurier

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Deutschland Kurier zu lesen.

Weitere Artikel