
Nach der Klage der Bundes-AfD gegen ihre Hochstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den sogenannten Verfassungsschutz tritt das diesbezügliche Eilverfahren in die nächste Phase: Das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz hat seine Stellungnahme eingereicht, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Köln bestätigte. Jetzt habe wiederum die AfD Gelegenheit zur Stellungnahme.
Hintergrund: Wegen ihrer zwischenzeitlich auf Eis gelegten Hochstufung hatte die AfD vor dem Kölner Verwaltungsgericht eine Klage und einen Eilantrag eingereicht (AZ 13K3895/25 und 13L1109/25). Damit will sie dem Inlandsnachrichtendienst gerichtlich untersagen lassen, dass er sie so führt, einordnet und behandelt.
Der Verfassungsschutz gab daraufhin zunächst eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Diese besagt, dass die Behörde die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistische“ Bestrebung bezeichnen wird.
Wann die Entscheidung im anhängigen Eilverfahren getroffen wird, ist offen.