
Vor über einem Jahr kommentierte Daniel Kindl unter einem X-Beitrag des Grünen-Politikers Janosch Dahmen „Heul leise, du Lappen, das ist erst der Anfang“. Konkret nahm Dahmen in dem entsprechenden Beitrag Stellung zu einem Sachverhalt, der sich in Schlüttsiel abspielte. Am 4. Januar soll Robert Habeck von Landwirten daran gehindert worden sein, eine Fähre zu verlassen. In den Medien sprach man schnell von dem Versuch einer angeblichen „Erstürmung“. Die Rede war von einem wütenden „Mistgabelmob“ mit gefährlichen „Umsturzfantasien“.
Rasch kristallisierte sich jedoch heraus, dass dem nicht so war. Die spontane Protestaktion am Fähranleger von Schlüttsiel verlief laut Polizeiangaben überwiegend friedlich. Von den rund 250 bis 300 Teilnehmenden hätten etwa 25 bis 30 Personen als „Störer“ agiert und versucht, die Situation zu destabilisieren. Die Polizei betonte jedoch, dass keiner der Demonstrierenden versucht habe, die Fähre mit Vizekanzler Robert Habeck an Bord zu stürmen. Dahmen erklärte dennoch, dass solche Formen der „Einschüchterung in unserer Demokratie“ aufhören müssten.
Dass Daniel Kindl hierauf besagten Tweet absetzte, ging für Dahmen offenbar zu weit. Er stellte am 19. Februar 2024 Strafantrag. Dem Strafbefehl zufolge, der Apollo News vorliegt, habe Kindl mit dem Ziel gehandelt, „den Geschädigten in der ihm zustehenden Ehre herabzusetzen“. Folglich habe er sich dem Straftatbestand der Beleidigung schuldig gemacht. Die „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet“ der Staatsanwaltschaft Göttingen forderte Kindl daraufhin auf, eine Strafzahlung in Höhe von 30 Tagessätzen à 60 Euro – insgesamt also 1800 Euro – zu entrichten. Alternativ würden ihm 15 Tage Erzwingungshaft drohen.
Kindl klagte hiergegen. Wie sein Anwalt Markus Haintz mitteilte, gab das Amtsgericht Springe jedoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt und verurteilte Kindl am 22. April. Vom Presserichter des Amtsgerichts wurde uns die Verurteilung nach mehrmaliger Nachfrage bestätigt. Dieser erklärte schlicht: „Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Angeklagte der Verfasser des Posts war und diese Äußerung den Straftatbestand der Beleidigung erfüllt“.
Das schriftliche Urteil steht zwar noch aus, doch schon jetzt kündigte Haintz an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Darüber hinaus erklärte er, dass man nun selbst juristisch gegen Dahmen vorgehen werde. Mittels einer negativen Feststellungsklage wolle man feststellen lassen, dass die Äußerung „Heul leise, du Lappen, das ist erst der Anfang“ von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und Dahmen mithin keinen Unterlassungsanspruch gegenüber Kindl bezüglich dieser Äußerung hat.