Grüne und SPD fordern Ausweitung der Gemeinnützigkeit: So sollen nach der Wahl linke NGOs weiter durchfinanziert werden

vor 4 Monaten

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Die Grünen legen sich in ihrem Wahlprogramm fest: Sie wollen ihrem „zivilgesellschaftlichen“ Vorfeld aus NGOs und linken Vereinen noch mehr Macht verleihen. In ihrem Papier versprechen sie, „den Katalog gemeinnütziger Zwecke“ zu erweitern. Dazu heißt es: „Wir werden zudem gesetzlich klarstellen, dass gemeinnützige Zwecke auch durch Teilnahme an der politischen und öffentlichen Willensbildung verfolgt werden können und sich Organisationen gelegentlich auch außerhalb ihres gemeinnützigen Zwecks politisch äußern dürfen.“

Trotz klarer linker Schlagseite sollen die Vereine also weiterhin steuerliche Vorteile erhalten, selbst wenn sie politisch agitieren und beispielsweise Demonstrationen „gegen Rechts“ organisieren oder zu ihnen aufrufen.

Schon seit geraumer Zeit betrachten die Grünen es als selbstverständlich, ihr eigenes „zivilgesellschaftliches“ Vorfeld mit Millionen Euro auszustatten. Natürlich nicht mit ihrem eigenen Geld, denn zahlen darf der Steuerzahler. Über unterschiedlichste Bundesprogramme, beispielhaft sei etwa „Demokratie leben!“ aus dem Bundesfamilienministerium genannt, gibt der Staat gigantische Fördersummen aus.

Ohne diese Millionen geht es nicht – sagen zumindest die Grünen: „Durch eine verlässliche Förderung der demokratischen Zivilgesellschaft stärken wir unsere demokratische Kultur“, schreiben sie im Wahlprogramm. Der „Schutz der Demokratie“ sei schließlich „eine zentrale Aufgabe des Staates“. Insofern stellt sich die Frage, wie es unter einer neuen Bundesregierung mit der millionenschweren Förderung von linken NGOs weitergeht?

Neben den Grünen hält auch die SPD an der Unterstützung „zivilgesellschaftlicher Akteure“ fest. „Eine lebendige Zivilgesellschaft ist das Rückgrat unserer Demokratie. Mit dem Demokratiefördergesetz schaffen wir die Grundlage, zivilgesellschaftliche Initiativen nachhaltig zu unterstützen.“ Und auch bei der SPD heißt es: „Das Gemeinnützigkeitsrecht wollen wir modernisieren.“ Wenngleich hier nicht konkretisiert wird, wie diese Modernisierung aussieht.

Doch welche Bedeutung hat eigentlich diese Debatte? Politisch engagierte Vereine müssen in Deutschland mit einem Entzug der Gemeinnützigkeit rechnen, wenn sie ihre Neutralität aufgeben und versuchen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Grund dafür ist eine Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH). Denn der Gemeinnützigkeitsstatus ist verknüpft mit einem Einsetzen für die Allgemeinheit. Eine Klage des Vereins Attac gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Frankfurt/Main hatte der BFH 2019 verworfen.

Die linke NGO Attac verlor 2019 die Gemeinnützigkeit.

Gemeinnützige Vereine profitieren massiv aufgrund der Steuererleichterungen. Doch nicht nur sie: Auch die Spender von gemeinnützigen Vereinen können ihre Geldzahlungen von der Steuer absetzen. Deshalb ist diese Klausel auch so hart umkämpft. 110 „Akteur:innen der Zivilgesellschaft“ hatten sich im Juni unter dem Label „Zusammen gegen Rechts“ mit einem offenen Brief verzweifelt an Kanzler Olaf Scholz (SPD) gewandt.

Darin wurde die Forderung erhoben, „Vereinen, die sich politisch für ihre Satzungszwecke engagieren, Rechtssicherheit“ zu gewähren. „Sie sollen an der politischen Willensbildung der Gesellschaft und der öffentlichen Meinungsbildung mitwirken dürfen und keinen Beschränkungen unterliegen.“

Das Geld an die linken NGOs soll also weiter fließen und die Gemeinnützigkeit für viele Vereine nicht nur erhalten, sondern sogar ausgeweitet werden. Jene Forderungen finden sich nun auch in den Wahlprogrammen von der SPD und den Grünen wieder – bleibt nur die Frage, wie es der mögliche Koalitionspartner der CDU/CSU sieht?

Sollen künftig auch Vereine, die Demonstrationen durchführen, weiter als gemeinnützig gelten?

Zwar findet sich zu einer möglichen Änderung der Gemeinnützigkeit im Wahlprogramm der Union kein Wort, doch soll der NGO-Sumpf auch nicht trockengelegt werden. Die linke Schlagseite diverser Förderprogramme wie „Demokratie leben!“ wurde häufig diskutiert, doch an eine Abschaffung denkt man bei der Union nicht. Stattdessen soll das Bundesprogramm aus dem Familienministerium ganz einfach ins Innenministerium verlagert werden. „Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben‘ siedeln wir künftig im Bundesinnenministerium an“, heißt es im Wahlprogramm. Alle Einrichtungen, die Geld vom Staat erhalten wollen, müssten sich jedoch „zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und eine Erklärung gegen Antisemitismus abgeben“.

Dem Rechtsextremismus will man weiterhin „die Rote Karte zeigen“. Stolz verweist man auf die Arbeit des „Kabinettsausschusses gegen Rechtsextremismus und Rassismus“, der unter Angela Merkel (CDU) seine Arbeit aufnahm. „Wir bekämpfen sie mit voller Härte auf der Basis unseres 2020 gestarteten Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus“, erklärt die Union.

Zur Erinnerung: Durch das Maßnahmenpaket der damaligen Bundesregierung wurde die größte steuerfinanzierte Anti-Rechts-Kampagne in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ausgerufen. Der Kabinettsausschuss beschloss 1,15 Milliarden Euro an linke Vereine, Migrantenverbände und sonstige Polit-Aktivisten zu verteilen.

Lesen Sie auch:Förderprogramm „Demokratie leben!“: So finanziert der Staat linke Ideologie.

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