
Nach dem Zeigen eines Hitlergrußes bei einer Party auf Sylt im vergangenen Jahr hat ein Beschuldigter die Zahlung eines Strafbefehls akzeptiert. Die Geldstrafe wurde bereits bezahlt, bestätigte die Staatsanwaltschaft Flensburg auf Nachfrage von NIUS. Die 2.500 Euro seien an die „Stiftung contra Rechtsextremismus und Gewalt“ des Deutschen Anwaltsvereins geflossen.
Der junge Mann wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Flensburg durch den Strafbefehl des Amtsgerichts Niebüll wegen eines Vergehens des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwarnt. Die Staatsanwaltschaft Flensburg teilt dazu gegenüber NIUS mit: „Die Verurteilung zu einer Geldstrafe ist für den Fall vorbehalten worden, dass der Angeklagte sich nicht bewährt. Es handelt sich sozusagen um eine ‚Geldstrafe auf Bewährung‘. Als Bewährungsauflage (§ 59a StGB) ist unter anderem die Zahlung von 2.500 Euro an eine gemeinnützige Organisation vorgesehen gewesen, diese hat der Angeklagte nach Eintritt der Rechtskraft des Strafbefehls auch bereits geleistet.“
Auf der Außenterrasse kam es zu dem Vorfall.
Der Angeklagte steht nun – auch nach Erbringung der Zahlungsauflage – für die Dauer von einem Jahr unter Bewährung. „Das Gericht kann den Angeklagten auch weiterhin zu der vorbehaltenen Geldstrafe verurteilen, zum Beispiel wenn dieser während der Bewährungszeit eine Straftat begeht und dadurch zeigt, dass sich die der Strafaussetzung zugrunde gelegte Erwartung nicht erfüllt hat“, erklärt die Staatsanwaltschaft. „Ansonsten stellt das Gericht nach Ablauf der Bewährungszeit durch Beschluss fest, dass es bei der Verwarnung sein Bewenden hat (§ 59b Abs. 2 StGB). Erst ab diesem Zeitpunkt gilt der Mann wegen der Tat in der Bar auf Sylt nicht als vorbestraft und der entsprechende Eintrag im Bundeszentralregister wird gelöscht.“
Am 19. Mai 2024 hatte eine kleine Gruppe aus etwa fünf Personen während einer Party im Sylter Club Pony den Partyhit „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino umgedichtet und stattdessen die Parole „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!“ gebrüllt. Gleichzeitig deutete ein Mann eine Hitlerbart-Geste und einen Hitlergruß an. Die Ermittlungen wurden in fast allen Fällen eingestellt. Das Rufen der Parole „Ausländer raus! Deutschland den Deutschen!“ erfüllte laut Staatsanwaltschaft Flensburg nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung – nur der Hitlergruß-Zeiger ist nun um 2.500 Euro ärmer.
Lesen Sie auch:Die große Chronik: Wie das Video von Sylt das Land an den Rand des Wahnsinns treibt.