In Sachsen werden AfD-Mitglieder auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit überprüft

vor etwa 9 Stunden

Blog Image
Bildquelle: Apollo News

In Sachsen werden derzeit zahlreiche Anhänger der AfD mit Waffenbesitz auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit überprüft. Hintergrund ist die rechtskräftige Einstufung des AfD-Landesverbandes durch den Verfassungsschutz als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“.

Nach Angaben des sächsischen Innenministeriums hat der Verfassungsschutz in diesem Zusammenhang 71 AfD-Mitglieder an die zuständigen Waffenbehörden gemeldet. Diese sollen beurteilen, ob die Betroffenen die gesetzlichen Voraussetzungen für den Besitz von Schusswaffen erfüllen. Bislang wurden 69 Prüfverfahren eingeleitet. In zwei Fällen stellten die Behörden Beanstandungen fest, die übrigen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Ende Juni waren den Behörden laut Innenministerium 82 Personen bekannt, die der AfD oder ihrer inzwischen aufgelösten Jugendorganisation angehört haben und im Besitz eines Waffenscheins waren. Zusammen verfügten sie über 249 registrierte Schusswaffen.

Die Linken-Abgeordnete Juliane Nagel zeigte sich angesichts der Zahlen überrascht. „Ich hatte zwar mit einigen Dutzend Fällen gerechnet. Doch offenbar hat man sich in AfD-Kreisen noch stärker bewaffnet als in der restlichen Szene der extremen Rechten“, sagte sie.

Das Waffengesetz schreibt vor, dass Personen als unzuverlässig gelten, wenn sie etwa wegen eines Verbrechens verurteilt wurden oder Hinweise vorliegen, dass sie Waffen oder Munition leichtfertig verwenden. Auch Mitglieder verbotener Vereinigungen oder verfassungswidriger Parteien gelten als nicht zuverlässig. Gleiches gilt für Personen, die Bestrebungen verfolgen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Apollo News

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Apollo News zu lesen.

Weitere Artikel