Innenministerium rudert zurück: AfD-Mitglieder dürfen doch Beamte werden

vor 17 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

In Rheinland-Pfalz wird es doch keinen Einstellungsstopp für Beamte mit AfD-Parteibuch geben. Das hat das Landesinnenministerium klargestellt. Laut Südwestrundfunk (SWR) zieht das Ministerium damit seine bisherige Darstellung zurück. Vergangenen Freitag habe es dem SWR noch schriftlich bestätigt: „Für Bewerber und Bewerberinnen, die aktuell Mitglied in der AfD sind, sei eine Einstellung in den Staatsdienst künftig ausgeschlossen.“

Die Lage ist verworren. Und diese Verwirrung ist vermutlich politisch gewollt. Das von Michael Ebling (SPD) geführte Innenministerium äußerte sich gegenüber Apollo News zur Darstellung des SWR nicht – weder bestätigend noch dementierend. Stattdessen verwies Eblings Sprecherin auf eine Pressemitteilung von Donnerstag, in der ausführlich über die Verschärfung der „Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten“ informiert wurde – allerdings ohne die neu gefasste Vorschrift zu veröffentlichen.

Wichtigster Punkt der Pressemitteilung: Bewerber für den Staatsdienst in Rheinland-Pfalz müssen der Mitteilung zufolge eine Erklärung abgeben, „dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den letzten fünf Jahren angehört haben.“ Zu diesen Organisationen zählt das Landesinnenministerium auch die AfD. Ob die Partei zurecht vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wurde, ist Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens. Andere Bundesländer wollen den Ausgang dieses Rechtsstreits abwarten, bevor sie Konsequenzen für (künftige) Staatsdiener mit AfD-Parteibuch beschließen.

Das Medienecho war groß. „Rheinland-Pfalz stellt keine AfD-Mitglieder mehr ein“, titelte die Tagesschau. Selbst juristische Fachmedien verstanden die Mitteilung aus Mainz in dieser Weise. „Rhein­land-Pfalz will keine AfD-Mit­g­lieder mehr einstellen“, lautete die Schlagzeile von Legal Tribune Online. Widerspruch aus Mainz kam nicht. Vermutlich, weil der sozialdemokratische Innenminister genau diesen Eindruck erwecken wollte.

Selbst seine eigene Fraktion im Landtag ging davon aus, dass Ebling künftig alle Bewerber, die bei der AfD sind, von vornherein ausschließen will. „Mit den Änderungen der Vorschriften muss unter anderem zukünftig bereits beim Einstellungsverfahren erklärt werden, kein Mitglied einer extremistischen Organisation zu sein. Falls eine entsprechende Erklärung nicht abgegeben werden kann oder diese gar verweigert wird, darf nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt werden“, freute sich die SPD-Fraktion in ihrer Pressemitteilung.

Doch dann übten mehrere renommierte Staatsrechtler deutliche Kritik an Eblings Vorstoß. Ein generelles Berufsverbot für AfD-Mitglieder, die dann weder Polizist noch Lehrer oder Staatsanwalt werden dürften, sei nicht mit der Verfassung vereinbar, argumentierten sie. Es müsse die Verfassungstreue jedes einzelnen Bewerbers geprüft werden.

Auf Nachfrage von Apollo News erklärte sein Ministerium nun, dass eine solche Einzelfallprüfung von Anfang an vorgesehen gewesen sei: „Wie bereits mit der Pressemitteilung vom 10. Juli 2025 erklärt, können Zweifel an der Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern im Einzelfall ausgeräumt werden: ‚Wer diese Erklärung [über die Verfassungstreue] verweigert und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen kann, wird nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt. Für bereits bestehende Mitarbeitende kann die Mitgliedschaft in einer solchen gelisteten Organisation ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen. Entscheidend ist und bleibt der jeweilige Einzelfall.‘“

Also alles nur ein Missverständnis? Oder politisch gewollte Irreführung?

Für Klarheit hätte SPD-Minister Ebling sorgen können, wenn er seine Pressemitteilung gleichzeitig mit der verschärften Vorschrift veröffentlicht hätte. Doch die hält sein Ministerium weiterhin unter Verschluss. „Die Veröffentlichung erfolgt über das Ministerialblatt, diese erwarten wir in den kommenden Wochen. Mit Veröffentlichung erhält die Verwaltungsvorschrift ihre Gültigkeit“, teilte seine Sprecherin mit.

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