
Der Chef des AfD-nahen „Deutschland Kuriers“, David Bendels, muss erneut vor Gericht. Diesmal wegen zwei neuer Vorwürfe, die in einem Strafbefehl aus 2024 zusammengefasst wurden. Gegen diesen hatte Bendels Einspruch eingelegt, die Verhandlung über den Fall beginnt nun am 9. Mai. Es geht wieder mal um Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der Beleidigung oder Verleumdung von Personen des politischen Lebens, wieder hatte Bundesinnenministerin Faeser Strafantrag gegen Bendels gestellt. Zum anderen geht es um einen Vorwurf der Volksverhetzung wegen eines Posts zu einem Messerangriff auf einem Spielplatz im französischen Annecy im Sommer 2023.
Gerade dieser Vorwurf wirft Ftagen auf, denn Bendels selbst teilte lediglich ein Bild des Messerangreifers aus Annecy sowie einen Twitter-Beitrag des AfD-Politikers Maximilian Krah, er selbst kommentierte den Vorgang nicht, sondern fragte andere Nutzer: „Wie lautet IHRE Meinung zu dieser Feststellung?“
Ein 31-jähriger syrischer Flüchtling verletzte bei dem Angriff damals vier Kleinkinder und zwei Erwachsene. Ein Passant stellte sich dem Angreifer mutig in den Weg und verhinderte so Schlimmeres. Im von Bendels geteilten Beitrag erklärte AfD-Politiker Krah, dass man eine „Invasion schrecklicher Wilder“ erleben würde. Es seien „die Linken und Netten, die ihnen die Tore öffnen und damit unsere Kinder, Frauen und Schwachen ausliefern“.
Dieser Post war es, der vom „Deutschland Kurier“ in einem Sharepic, mit dem Bild des Täters im Hintergrund, aufgegriffen wurde – und letztlich zu einem Strafbefehl führte. Die Staatsanwaltschaft Bamberg wirft Bendels nun wegen der Nutzung dieses echten Bildes in Verbindung mit dem Beitrag von Krah Volksverhetzung vor.
Laut Staatsanwaltschaft könne der Mann „nach Kleidungsstil und Bartwuchs als Araber angesehen werden.“ Die Staatsanwaltschaft wirft Bendels vor, er habe mit der „Verwendung des Bildes eines messerführenden Arabers und der Beschreibung von Menschen als ‚Wilde‘“ gezielt Vorurteile und Hass gegen „in Deutschland lebende Menschen mit arabischen Wurzeln“ schüren wollen.
Die Begründung klingt fast, als sei der Staatsanwaltschaft nicht ganz bewusst, dass es sich bei dem Bild nicht um irgendeinen „als Araber angesehenen“ Mann handelt, sondern ganz konkret um den Attentäter.
Auf die explizite Nachfrage von Apollo News bei der Staatsanwaltschaft, ob der Behörde bewusst sei, dass es sich auf dem Foto konkret um den Täter von Annecy handelte, erklärte die Staatsanwaltschaft Bamberg lediglich: „Eine weitere Stellungnahme wird hierzu derzeit nicht abgegeben.“
Auch zu der Tatsache, dass es sich bei den Aussagen zu dem Beitrag nicht um die Worte von Bendels, sondern um die Worte von Krah handelte, wollte man nichts sagen. Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber Apollo News: Der „Tatbestand der Volksverhetzung“ im Falle Bendels sei „erfüllt“ und wiederholte erneut den Vorwurf der „Verwendung des Bildes eines messerführenden Arabers“, um zu Hass anzustacheln.