Kampf „gegen Rechts“ im Klassenzimmer: Was die Bildungsstätte Anne Frank unter Neutralität versteht

vor 4 Tagen

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Die mit Steuergeld finanzierte Bildungsstätte Anne Frank versucht, das Neutralitätsgebot zugunsten einer ideologischen Agenda umzudeuten – diesmal im Bildungsbereich. Ihr auf sozialen Medien veröffentlichter Foliensatz zeigt eindrucksvoll, wie weit sich steuerfinanzierte „Bildungsarbeit“ von rechtsstaatlicher Grundhaltung entfernen kann, wenn sie sich dem politischen Aktivismus verschreibt.

Das zentrale Narrativ der Bildungsstätte Anne Frank lautet: Politische Bildung dürfe nicht neutral sein. Wörtlich heißt es: „Wenn Lehrkräfte sich mit dem Verweis auf Neutralität wertneutral verhalten, verstoßen sie gegen das Diskriminierungsverbot.“ Damit wird ein grundlegendes Prinzip politischer Bildung auf den Kopf gestellt: Eigentlich soll Schule gerade nicht zur politischen Beeinflussung genutzt werden – dieses sogenannte „Überwältigungsverbot“ ist eine der Kernideen des Beutelsbacher Konsenses. Doch in der Logik der Bildungsstätte wird nicht die Indoktrination problematisiert, sondern das Unterlassen politischer Positionierung. Wer sich neutral verhält, wird zum Problem erklärt.

Was als pädagogisches Ethos erscheint, ist in Wirklichkeit ein Erziehungsauftrag zur korrekten politischen Haltung. Die Formulierung, Lehrkräfte „dürfen menschenverachtende Positionen nicht als gleichberechtigt im politischen Diskurs darstellen“, macht deutlich, dass nicht die Urteilskraft der Schüler im Zentrum steht, sondern die Bewertung durch die Institution. Die Maßstäbe dafür – was als „menschenverachtend“ zu gelten hat – bleiben vage und dehnbar. Kritik an Migrationspolitik? Am demografischen Wandel? Am Genderdiskurs? Die Antwort bleibt offen – und damit beliebig.

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Besonders brisant wird es, wenn die Bildungsstätte den Beutelsbacher Konsens ins Feld führt. Dessen Formel „Überwältigen Nein, Einordnen Ja“ wird umgedeutet: Was ursprünglich den Schutz der Schüler vor Indoktrination sichern sollte, dient nun der Legitimation politischer Einflussnahme. Unter dem Schlagwort „Einordnung“ werden Positionen einzelner AfD-Politiker wie Alexander Gauland, Björn Höcke oder Maximilian Krah exemplarisch zur kritischen Bearbeitung empfohlen – etwa anhand der Begriffe „Globalisten“, „Massenmigration“ oder „Remigration“. Das sei laut Bildungsstätte kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, sondern Teil des Bildungsauftrags.

Besonders deutlich wird der politische Gestaltungswille im Umgang mit Podien. Schulen, so heißt es, müssten Parteien nicht einladen, „bei der die begründete Sorge besteht, sie könnten sich diskriminierend äußern“. Die bloße Möglichkeit reicht – die Grenze zur präventiven Zensur ist damit überschritten. Dass dies mit dem „Schutzraum Schule“ gerechtfertigt wird, ist nur noch ein Euphemismus für Ausschluss und Denkverbote.

Was hier als „menschenrechtsorientierte Bildung“ bezeichnet wird, läuft in der Praxis auf eine einseitige moralische Rahmung hinaus – auf ein pädagogisches Klima, in dem Zurückhaltung zur Mittäterschaft erklärt wird. Der Schlüsselsatz des gesamten Materials lautet daher nicht zufällig: „Politisch neutral heißt nicht wertneutral!“

Nicht zu vergessen: Die Finanzierung der Bildungsstätte Anne Frank e.V. erfolgt im Wesentlichen über öffentliche Projektförderungen. Im Jahr 2023 belief sich das Budget der Bildungsstätte Anne Frank auf 3.703.640,68 Euro.

Mehr NIUS: Steuerlich finanzierte Bildungsstätte: Wie der Name von Anne Frank missbraucht wird, um Islamismus schönzureden

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