Kindeseinreise trumpft Sicherheitsbedenken – Karlsruhe-Urteil offenbart Deutschlands irre Migrationspolitik

vor etwa 3 Stunden

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Bildquelle: Tichys Einblick

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass einem Kind aus Jordanien, das von seinen in Deutschland lebenden Eltern getrennt ist, die Einreise in die Bundesrepublik ermöglicht werden muss. Der am Donnerstag veröffentlichte Beschluss betrifft ein Eilverfahren, das im Namen des Kindes angestrengt wurde.

Das Kind wurde im August 2023 in Deutschland als Sohn jordanischer Staatsangehöriger geboren. Zum Zeitpunkt seiner Geburt hielten sich beide Elternteile legal in Deutschland auf. Ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis für das Kind war ebenso offen wie die Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltstitel der Eltern.

Im Sommer 2024 reiste die Familie vorübergehend nach Jordanien. Bei der Rückkehr wurde dem Kind im Gegensatz zu seinen Eltern die Wiedereinreise verweigert. Die zuständigen Behörden begründeten dies mit einem fehlenden Einreisevisum und verwiesen zugleich auf noch ungeklärte Sicherheitsbedenken gegenüber dem Vater und möglicherweise auch gegenüber der Mutter.

Ein zuvor beantragtes Visum für das Kind wurde ebenfalls abgelehnt. Daraufhin zogen die Eltern vor Gericht, um auf dem Weg eines Eilantrags die Rückkehr ihres Kindes nach Deutschland zu erzwingen. Sowohl das Verwaltungsgericht Berlin als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wiesen die Anträge jedoch ab.

Das Bundesverfassungsgericht kam nun zu dem Schluss, dass die bisherigen Entscheidungen die verfassungsrechtliche Dimension des Falles unzureichend gewürdigt hätten. Insbesondere das Grundrecht auf Schutz der Familie sei nicht hinreichend berücksichtigt worden. Die Karlsruher Richter betonten, dass es in der konkreten Lage nicht entscheidend auf die bestehenden Verdachtsmomente gegen die Eltern ankomme. Vielmehr müsse das Kindeswohl im Zentrum stehen – insbesondere, weil das betroffene Kind noch keine zwei Jahre alt ist.

Der anhaltende Aufenthalt des Kindes in Jordanien könne angesichts seines Alters zu erheblichen Nachteilen führen, so das Gericht. Diese Risiken wiegen nach Einschätzung der Richter schwerer als der vorübergehende Aufenthalt des Kindes in Deutschland bis zur abschließenden Klärung der aufenthaltsrechtlichen Situation seiner Eltern.

Die Richter betonten außerdem, dass die Dauer solcher Verwaltungsverfahren bislang nicht absehbar sei. Gerade deshalb sei es unverhältnismäßig, das Kind bis zu einer endgültigen Entscheidung von seinen Eltern getrennt zu halten. Mit dem Beschluss verpflichtete das Gericht die Bundesrepublik zur vorläufigen Einreisegestattung. Die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde selbst steht allerdings noch aus.

Das Verfahren firmiert unter dem Aktenzeichen 2 BvR 885/25. Der Beschluss wurde am 5. August 2025 getroffen und betrifft ausschließlich den Eilantrag auf Einreisegestattung.

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