Keine Daten zum Terrorismusverdacht – dennoch fliegt die Bundesregierung 1.600 palästinensische Flüchtlinge ein

vor 3 Monaten

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Seitdem die Hamas am 7. Oktober 2023 das Massaker in Israel verübte, hat die Bundesregierung über 1.600 Menschen „aus den palästinensischen Gebieten“ nach Deutschland geholt. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch hervor, die Nius vorliegt.

Konkret wurden bis Ende 2024 insgesamt 1.625 Personen aus dem Gaza-Streifen oder dem Westjordanland in Deutschland aufgenommen. Von Storch wollte wissen, bei wie vielen der aufgenommenen Personen ein Terrorismus- oder Extremismusverdacht vorliegt. „Eine statistische Erfassung von im Sinne der Fragestellung eingereisten Personen, bei denen ein Terrorismus- bzw. Extremismusverdacht besteht, erfolgt nicht“, heißt es in der Antwort.

Zugleich versicherte das Innenministerium, dass bei einem „entsprechenden Verdacht“ die „jeweils erforderlichen Maßnahmen“ von den deutschen Sicherheitsbehörden ergriffen werden. Dazu befinden sich die Behörden im Austausch über die „sicherheitsrelevanten Einzelfälle“. Von den insgesamt eingereisten 1.625 Personen waren bis Ende Dezember noch 1.418 im Land. 640 palästinensische Flüchtlinge haben einen Asylantrag gestellt.

Mit welcher Begründung sie von der Bundesregierung nach Deutschland geholt wurden, ist unbekannt. Auch die Höhe der aufgewendeten Mittel für den Einflug der palästinensischen Migranten ist unklar. Zum Vergleich: Die Einfuhr von 18.000 Ortskräften aus Afghanistan kostete im vergangenen Jahr mehrere Milliarden Euro, wie Welt im November berichtete.

Insgesamt sollen 48.000 Afghanen seit dem Abzug der NATO-Truppen aus Kabul 2021 über offizielle Programme die Einreisemöglichkeit nach Deutschland erhalten haben. Tausende Afghanen könnten dabei illegal nach Deutschland eingereist sein. Denn bei einer hohen vierstelligen Zahl überprüfte die Polizei die Einreisegenehmigung.

Es steht der Verdacht im Raum, dass für einige Afghanen die Visa nur auf Basis von „Proxy-Pässen“ ausgestellt wurden. Für Proxy-Pässe müssen Antragsteller nicht persönlich auf dem Amt erscheinen – sie können von Dritten beantragt und abgeholt werden. Derartig ausgestellte Pässe sind jedoch in Deutschland nicht gültig (mehr dazu hier).

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