
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das Ermittlungsverfahren gegen einen 60-jährigen Mann aus Sebnitz eingestellt, der aufgrund einer veröffentlichten Stellenanzeige im städtischen Amtsblatt unter Verdacht der Volksverhetzung stand. Die Behörde begründete die Einstellung damit, dass kein hinreichender Tatverdacht für eine Verurteilung vorlag. Damit bleibt die Veröffentlichung der betreffenden Stellenanzeige ohne strafrechtliche Sanktionen.
Der Dachdeckermeister aus Sebnitz hatte im April in einer Werbeanzeige einen Ausbildungsplatz ab 2026 ausgeschrieben. Konkret hieß es in der Stellenausschreibung: „Ausbildungsplatz ab 2026 – aber keine Hakennasen, Bimbos oder Zeppelträger“. Aufgrund dieser Formulierungen gingen bei der Staatsanwaltschaft zahlreiche Anzeigen ein, die letztlich das Ermittlungsverfahren gegen den Mann begründeten.
Die Ermittlungsbehörde begründete die Einstellung des Verfahrens damit, dass der Inhalt der Anzeige zwar geschmacklos und unter Umständen auch moralisch verwerflich sei, strafrechtlich aber keinerlei Relevanz habe. Die Äußerungen seien von der verfassungsgegebenen Meinungsfreiheit gedeckt. Die Linke im Sächsischen Landtag kritisiert diese Entscheidung scharf und bezeichnet sie als „mehr als befremdlich“.
Auch die Begründung der Staatsanwaltschaft lehnt sie ab: „Was die Staatsanwaltschaft Dresden im Ergebnis ihrer angeblich umfassenden rechtlichen Prüfung ‚teilweise als geschmacklos‘ abtut und ansonsten für unproblematisch erachtet, sind meiner Auffassung nach eindeutige Angriffe auf die Menschenwürde, die herabwürdigen und zum Hass aufstacheln“, so der Abgeordnete Rico Gebhardt. Die Linke fordert daher eine Überprüfung der Entscheidung durch die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft. Der Vorfall hatte in Sebnitz teilweise für Empörung gesorgt. Rund 80 Personen nahmen nach Bekanntwerden der Anzeige an einer Demonstration teil.
Auch die Stadtverwaltung distanzierte sich von dem „verachtenden und ausländerfeindlichen Inhalt“ der Anzeige. Auch Oberbürgermeister Ronald Kretzschmar (parteilos) erklärte: „Wir haben erst davon erfahren, als wir die Druckausgabe in den Händen hielten“. Obwohl die Stellenanzeige strafrechtlich vollkommen irrelevant ist, drohen dem Dachdeckermeister nun dennoch Konsequenzen. Die Handwerkskammer Dresden kündigte an, die Eignung des betreffenden Betriebs als Ausbildungsstätte zu überprüfen.