
Das Berliner Verwaltungsgericht fällt ein Urteil, das dramatische Auswirkungen auf die Bundespolitik haben könnte: Migranten, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, dürfen ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens nicht zurückgewiesen werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.
Hintergrund ist eine Klage von drei Somalier, die anwaltlich vom Verein „Pro Asyl“ vertreten wurden. Die Somalier, zwei Männer und eine Frau, waren am 9. Mai aus Polen mit dem Zug nach Deutschland eingereist. Am Bahnhof Frankfurt (Oder) wurden sie durch die Bundespolizei kontrolliert und nach Äußerung eines Asylgesuchs noch an demselben Tag nach Polen zurückgewiesen. Zu Unrecht, wie jetzt das Berliner Verwaltungsgericht entschied.
Interessant sind in diesem Zusammenhang vor allem die zeitlichen Abläufe.
Am 6. Mai wählt der Bundestag Friedrich Merz zum Kanzler. Einen Tag später gibt Innenminister Alexander Dobrindt seinen Grenzbefehl. In einem schriftlichen Beschluss an den Bundespolizeipräsidenten Dieter Romann schreibt er wörtlich: „Hiermit nehme ich die mündliche Weisung vom 13. September 2015 gegenüber dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums zurück. Die Anwendung der Regelung des §18, Abs. 2 Nr. 1 AsylG führt dazu, dass Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Mitgliedsstaat die Einreise verweigert werden kann.“
Der NGO-Komplex und auch Parteien wie die Grünen oder die Linken werfen der neuen Bundesregierung sofort Rechtsbruch vor. „Zurückweisungen Schutzsuchender an den Grenzen sind und bleiben europarechtswidrig“, beschweren sich die Grünen.
Drei Tage nach Einführung der neuen Bundesregierung und zwei Tage nach dem Grenzbefehl von Dobrindt machen sich nun die drei Somalier auf den Weg nach Deutschland. Wurden Sie hierfür von einer deutschen NGO instruiert? Sie reisen über Frankfurt (Oder) mit dem Zug nach Deutschland, werden von der Bundespolizei kontrolliert und stellen ein Asylgesucht. Die Beamten weisen die beiden Männer und die Frau zurück nach Polen.
Nun greifen die Anwälte ein. Der Lobbyverein Pro Asyl reicht eine Klage ein, während die Somalier weiterhin in Polen bleiben. Fast einen Monat später fällt das Berliner Verwaltungsgericht das Urteil.
Bei „Pro Asyl“ handelt es sich um eine pro-migrantische Menschenrechtsorganisation, die 1986 gegründet wurde und sich für mehr Zuwanderung, offene Grenzen und die Aufnahme von Asylbewerbern ausspricht. „Pro Asyl“ bietet Migranten rechtliche Beratung (oft Pro Bono), dokumentiert Menschenrechtsverletzungen, wirbt für die Migrationsgesellschaft und kritisierte wiederholt angeblich restriktive Asylgesetze. Die Organisation finanziert sich hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge mit über 25.000 Mitgliedern, private Spenden und Mittel der eigenen Stiftung Pro Asyl. Dabei ist unklar, welche Großspender oder Stiftungen die NGO bezuschussen.