Könnte „Stellung der Bundesrepublik negativ beeinträchtigen“: Bundesregierung verweigert Herausgabe der Nord-Stream-Akten

vor 2 Monaten

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Die Bundesregierung hält die Akten zu Nord Stream 2 unter Verschluss. Die Bild hat beim Bundeskanzleramt einen Antrag auf Einsicht in die Akten „zur Genehmigung, zur politischen Flankierung sowie zum Bau von Nord Stream 2“ gestellt. Im Juni 2024 ist der entsprechende Antrag beim Bundeskanzleramt eingegangen. Nun, sieben Monate später, wurde der Bild ein Ablehnungsbescheid ausgestellt.

Aus Sicherheitsgründen müssten die Akten unter Verschluss bleiben. Konkret begründet die Bundesregierung das Vorgehen gegenüber der Bild mit „nachteiligen Auswirkungen auf internationale Beziehungen“, die die Freigabe der Dokumente mit sich ziehen würde. Weiter heißt es, dass die Dokumente die „Stellung … der Bundesrepublik in der internationalen Gemeinschaft negativ beeinträchtigen“ könnten. Ebenso habe man auch „strategische Überlegungen“ in den Dokumenten angestellt. Die Veröffentlichung dieser würde die Verhandlungsposition Deutschlands in Zukunft schwächen können.

Details zu den möglicherweise brisanten Inhalten der Akten gibt das Bundeskanzleramt unter der Leitung von Wolfgang Schmidt keine preis. Der Bild-Antrag zielte auf die Offenlegung der Kommunikation zwischen dem Kanzleramt und verschiedenen Akteuren ab, darunter Gazprom, die Nord Stream 2 AG, die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, andere Bundesministerien, die EU-Kommission und weitere Länder. Der Leiter der Regionalgruppe Mecklenburg-Vorpommern von Transparency International, Gerhard Bley, erklärt zu dem Vorgehen: „Die Ablehnung reiht sich ein in eine Vielzahl von Versuchen, Informationen zum ‚Nord Stream Komplex‘ und zur Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern vor der Öffentlichkeit geheim zu halten.“

Das Bundeskanzleramt widersetzt sich hiermit nach Einschätzung der Bild der gängigen Rechtsprechung. In einem Urteil aus Dezember 2023 entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass das Bundeswirtschaftsministerium seine Akten zu Nord Stream 2 offenlegen musste. Die Ostseepipeline Nord Stream 2, die sich über 1230 Kilometer von Wyborg in Russland bis nach Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern erstreckt, wurde im Februar 2022 von der Bundesregierung gestoppt, kurz bevor sie in Betrieb gehen sollte. Diese Entscheidung erfolgte als Reaktion auf den Ukraine-Krieg. Im September 2022 kam es zu Explosionen, bei denen eine der beiden Pipelines von Nord Stream 2 zerstört wurde.

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