
Der Fall „Schwachkopf“ hat eine Welle der Empörung ausgelöst, welche Äußerungen und Kommentare im Netz teilweise durch Politiker selbst zur Anzeige gebracht werden und zu hohen Strafen bis hin zu Hausdurchsuchungen führen.
Ein hämischer Kommentar über Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat beispielsweise einen Strafbefehl in Höhe von 1200 Euro (15 Tagessätze) zur Folge. Ein Mann aus Baden-Württemberg (Name der Redaktion bekannt) hatte in einer Telegram-Gruppe einen Beitrag, in dem eine Rede des Kanzlers thematisiert wurde, mit den Worten „Was ein Idiot“ kommentiert.
Ein Auszug des Strafbefehls wegen des „Was ein Idiot“-Kommentars.
„Bei Ihrem Beitrag kam es Ihnen ausschließlich auf die persönliche Diffamierung und nicht auf die Auseinandersetzung mit der Sache an“, heißt es im Strafbefehl des Amtsgerichts Kenzingen, der NIUS vorliegt.
Weil der Kommentar in der öffentlichen Telegram-Gruppe einsehbar und der Kanzler als Politiker in der Öffentlichkeit stehe, sei der „Idiot“-Kommentar dazu geeignet, „das Wirken des Herrn Olaf Scholz als Bundeskanzler erheblich zu beeinträchtigen und seine Glaubwürdigkeit und Lauterkeit infrage zu stellen und daher sein Handeln zu beeinflussen“, heißt es weiter.
Die ausgesprochene Strafe im Strafbefehl für den „Idiot“-Kommentar
Ob Olaf Scholz selbst Strafantrag gestellt hat, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Das Amtsgericht Kenzingen jedenfalls hob das besondere öffentliche Interesse einer Strafverfolgung hervor, was eine eigenständige Verfolgung nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“ zuließe.
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