Krachende Niederlage für von der Leyen vor Gericht – EuGH ordnet Herausgabe von Pfizer-SMS an

vor 3 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

Die Zurückhaltung der SMS-Nachrichten von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Pfizer-Gate ist rechtswidrig. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch. Von der Leyen hatte 2021 Nachrichten mit dem Pfizer-CEO Albert Bourla über die Bestellung von letztlich 1,8 Milliarden Impfdosen ausgetauscht. (Apollo News berichtete). Die EU-Kommission hatte lange geleugnet, dass es die Nachrichten überhaupt gebe.

„Mit seinem Urteil gibt das Gericht der Klage statt und erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig“, heißt es in einer Pressemitteilung des EuGH. Die New York Times Journalistin Matina Stevis hatte auf die Herausgabe der Textnachrichten zwischen von der Leyen und Bourla geklagt. Die EU-Kommission lehnte den Antrag ab und berief sich darauf, nicht im Besitz der Dokumente zu sein. Dagegen ging die New York Times vor und bekam nun vom EuGH Recht. Die Dokumente müssen freigegeben werden, sofern sie mittlerweile nicht vernichtet wurden.

Grundsätzlich sind EU-Organe dazu verpflichtet, der Öffentlichkeit „Zugang zu Dokumenten, die sich im Besitz der EU-Organe befinden“ zu verschaffen. Erklärt eine Behörde, nicht im Besitz eines verlangten Dokuments zu sein, wird angenommen, dass dies der Wahrheit entspricht. Im Pfizer-Gate konnte diese Annahme jedoch durch Recherchen der Journalistin entkräftet werden. Das Gericht kommt deswegen zur Einschätzung, dass es „gelungen [ist], die Vermutung der Nichtexistenz und des Nichtbesitzes der angeforderten Dokumente zu entkräften.“

Die EU-Kommission hätte „plausible Erklärungen“ abgeben müssen, warum die Kommunikation nicht auffindbar sei. Das Gericht ergänzt: „Die Kommission hat weder im Detail erklärt, welche Art von Nachforschungen sie betrieben hat, um diese Dokumente zu finden, noch, wo sie nach ihnen gesucht hat. Zudem hat die Kommission nicht „hinreichend klargestellt, ob die angeforderten Textnachrichten gelöscht wurden und ob in diesem Fall die Löschung freiwillig oder automatisch erfolgt ist, oder ob das Mobiltelefon der Präsidentin inzwischen ausgetauscht wurde.”

In einem anderen Verfahren hatte sich die Kommission darauf berufen, dass die Nachrichten keine offiziellen Dokumente seien und deshalb kein öffentliches Interesse gerechtfertigt sei. Auch hier „hat die Kommission auch nicht plausibel dargelegt, warum sie der Ansicht war, dass die im Zusammenhang mit dem Kauf von Covid-19-Impfstoffen ausgetauschten Textnachrichten keine wichtigen Informationen oder solche Informationen enthielten”, urteilte das Gericht.

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