Krankenkasse muss Kosten für Haarentfernung von Transsexuellen übernehmen

vor etwa 1 Monat

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Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat geurteilt, dass die Krankenkasse die Kosten für die Haarentfernung einer transsexuellen Frau übernehmen muss. Wie die Presse am Montag berichtete, hatte sich die Krankenkasse zunächst geweigert, die Kosten zu tragen, weil für Frauen die Kosten für eine Barthaarentfernung auch nicht übernommen werden. Eine Sonderbehandlung für Transsexuelle würde gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.

Die Transfrau hatte gesagt, dass der Bartwuchs ihre Geschlechtsidentität in Frage stelle und eine große psychische Belastung darstelle. Die Krankenkasse war der Ansicht, dass temporäre Methoden wie Rasieren oder Waxing zur Abhilfe genügen müssen. Das Gericht entschied jedoch, dass solche temporären Methoden nicht ausreichend seien. Waxing sei nicht zumutbar, weil für das Verfahren das Barthaar einige Millimeter wachsen müsste.

An solchen Tagen könnte die Transfrau nicht das Haus verlassen, ohne durch ihre diagnostizierte Genderdysphorie belastet zu werden. Auch das tägliche Rasieren könne nicht verlangt werden. „Würde sich die Klägerin täglich im Gesicht rasieren müssen, würde ihr täglich vor Augen geführt, dass sie sich im falschen Geschlecht befindet“, wie die Richterin laut Der Standard sagte. Das Gericht urteilte, dass die Krankenkasse einen Teil der Kosten für die Haarentfernung per Laserepilation zahlen muss.

Die Transfrau aus Wien hatte auch eine Hormontherapie versucht, die hatte das Bartwachstum jedoch nur verlangsamt. Das Urteil wurde bereits 2024 gefällt, jedoch erst am Montag veröffentlicht. Die Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch der FPÖ kritisierte das Urteil als „Schlag ins Gesicht aller Beitragszahler“, wie Kurier berichtet. Denn auch manche Zahnerhaltungsmaßnahmen bei Kindern würden von der Krankenkasse nicht übernommen werden.

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