
Seit Jahren befindet sich die Grünen-Politikerin Renate Künast in einem Rechtsstreit mit dem Facebook-Mutterkonzern Meta. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht ein auf Facebook veröffentlichtes Falschzitat, das Künast irrtümlich den Satz zuschrieb: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen.“ Obwohl Künast bereits 2015 gegen die Verbreitung dieses falschen Zitats protestierte, blieb es immer wieder auf Facebook stehen, ohne gelöscht zu werden.
Bereits im Januar 2024 verhandelte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main über den Fall. Damals zwang das Urteil des Gerichts Meta dazu, nicht nur auf Meldungen von Nutzern zu reagieren, sondern aktiv nach „sinngleichen Äußerungen“ zu suchen und diese zu löschen, sobald sie von rechtsverletzenden Inhalten erfahren. Meta selbst legte Berufung ein (Apollo News berichtete). Nun beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem Fall.
Zwar wurde das ursprüngliche Meme bereits gelöscht, doch Künast will erreichen, dass Facebook auch sämtliche leicht abgewandelten Versionen entfernt – und zwar automatisch, ohne dass sie selbst jede einzelne Meldung einreichen muss. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte ihr in diesem Punkt recht gegeben, den Schmerzensgeldanspruch jedoch abgelehnt. Da sowohl Künast als auch Meta in Revision gingen, landete der Fall schließlich vor dem BGH.
Der BGH setzte das Verfahren nach der mündlichen Verhandlung zunächst aus, da eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg abgewartet werden soll. Eine Vorlage aus Rumänien könnte für den Karlsruher Fall entscheidend sein. Bereits im Vorfeld hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass europarechtliche Regelungen bei der Beurteilung der Klage eine Rolle spielen könnten. Ein endgültiges Urteil wird daher erst nach der EuGH-Entscheidung erwartet.
„Ich entscheide, was ich sage und nur das ist mein Zitat“, betonte Künast nach der Verhandlung. Laut ihr würden Facebook-Algorithmen dazu beitragen, dass sich Falschzitate rasant verbreiten. Die Plattform verdiene an der Interaktion mit solchen Inhalten, während die Betroffenen die Löschung mühsam selbst durchsetzen müssten. „Die Macht dieser Konzerne und ihr Geschäftsmodell sind eine große Gefahr für unsere Demokratie“, so Künast.
Meta verteidigte sich mit dem Argument, dass eine manuelle Überprüfung jedes einzelnen Beitrags nötig sei, um eine Löschung vorzunehmen. Als Hosting-Anbieter sei das Unternehmen jedoch nicht verpflichtet, proaktiv Inhalte zu kontrollieren.