
Die AfD stellt im neuen Bundestag die zweitgrößte Fraktion und fast ein Viertel aller Mitglieder der Abgeordneten. Die Ausgrenzung gegenüber der AfD wird sich aber offenbar fortsetzen. Insbesondere SPD, Grüne und Linke ließen erkennen, dass sie an der Blockadehaltung gegenüber der AfD unvermindert festhalten wollen.
Bei der Union zeigt man sich ebenfalls zurückhaltend, so die SZ. Die AfD hat der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zufolge unter anderem Anspruch auf die Stellung eines Bundestagsvizepräsidenten sowie von mehreren Ausschussvorsitzenden. Diesen Anspruch wolle man auch geltend machen, so Stephan Brandner, zweiter Parlamentarischer Geschäftsführer und Vize-Parteichef der AfD gegenüber der SZ.
„Wir werden sicher einen Kandidaten für das Bundestagspräsidium aufstellen“, erklärte Brandner. Auch für die Ausschüsse wolle man Kandidaten nominieren: „Rein rechnerisch dürften es fünf von 25 Ausschussvorsitzenden sein, zudem fünf Stellvertreterposten“, so der stellvertretende Parteisprecher.
Entgegen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages spricht sich aber etwa SPD-Innenpolitiker Lars Castellucci gegen die Wahl von AfD-Politkern in genannte Ämter aus. „Die parlamentarische Mitwirkung der AfD muss gewährleistet sein“, erklärt er. Jedoch dürften wichtige Posten nicht an Personen gehen, „die nicht zweifelsfrei auf dem Boden der Verfassung stehen. Solange Zweifel überwiegen, ist eine Wahl zum Ausschussvorsitzenden oder Vizepräsidenten des Parlaments falsch.“
Grünen-Chefin Franziska Brantner erklärte, dass prinzipiell jeder Abgeordnete selbst mit sich ausmachen müsse, wem er seine Stimme gebe und wem nicht. „Das ist am Ende wirklich die freie Entscheidung jedes einzelnen gewählten Abgeordneten“, so die Grünen-Chefin gegenüber der Bild. Jedoch machte sie indirekt auch klar, dass sie AfD-Vertreter als Bundestagsvizepräsident oder Ausschussvorsitzenden ablehnt. Es sei „beunruhigend“, wie viele rechtsextreme AfD-Vertreter nun im Bundestag sitzen würden.