
Neues EU-Gesetz sieht „Maßnahmen zur Verhaltensänderung“ vor, damit Privathaushalte Lebensmittelabfall zu reduzieren
Am Dienstag gab das EU-Parlament final seine Zustimmung zu einem neuen EU-Gesetz, das sich mit der Reduktion von Lebensmittelabfällen befasst. Das Gesetz sieht vor, dass die Lebensmittelabfälle von Privathaushalten, Restaurants und im Einzelhandel im Rahmen des Klimaschutzes um 30 Prozent reduziert werden sollen. Bei der Lebensmittelverarbeitung sollen die Abfälle um zehn Prozent reduziert werden. Als Vergleichsbasis dienen die Abfallmengen aus den Jahren 2021 bis 2023, wie aus einer Pressemitteilung des EU-Parlaments hervorgeht.
Der angenommene Gesetzesentwurf vom Juni 2025 sieht vor, dass auch Kampagnen durchgeführt werden sollen, um für das Thema zu sensibilisieren. Außerdem soll es „Maßnahmen zur Verhaltensänderung“ geben, um Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Bis Dezember 2027 soll die EU-Kommission ein Zwischenfazit ziehen und überprüfen, ob die Zielvorgaben für 2030 eingehalten werden können. Unter Umständen können die Ziele für 2030 dann auch angepasst oder neue Ziele für 2035 vorgegeben werden.
Außerdem gibt es neue Vorschriften für Bekleidungsunternehmen: Diese werden verpflichtet, finanziell für die Sammlung, Sortierung und das Recycling von Altkleiderprodukten aufzukommen. Die Unternehmen müssen diese Regel innerhalb von zweieinhalb Jahren nach Inkrafttreten der EU-Verordnung umsetzen. Kleinstunternehmen sollen ein Jahr mehr Zeit zur Umsetzung haben, wie das EU-Parlament mitteilt. Die Regel soll für Firmen gelten, die Kleidung, Hüte, Schuhe, Bettwäsche und Vorhänge verkaufen.
Den einzelnen Mitgliedsstaaten steht auch die Möglichkeit offen, diese Regel auf Produzenten von Matratzen auszuweiten. Im Gesetzesentwurf ist von Sanktionen noch nicht die Rede, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden. Dennoch könnte es sein, dass für die betroffenen Unternehmen Mehrkosten entstehen.
Nun muss der Gesetzesentwurf noch von der EU-Kommission und dem Rat der Europäischen Union unterzeichnet werden. Nachdem die Verordnung in Kraft tritt, haben die einzelnen Mitgliedsstaaten zwanzig Monate Zeit, um die Regeln in nationale Gesetze zu überführen. Die Maßnahme ist Teil einer größeren Strategie der EU, um den Textilsektor nachhaltiger zu machen. Denn nach dem Lebensmittelsektor, dem Baugewerbe und dem Verkehr trage der Textilsektor am viertmeisten zum Klimawandel bei.