Neue Leitlinien: Bundesregierung fordert NGOs auf „rechtsextremistische Vorfälle“ ausfindig zu machen

vor etwa 1 Monat

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Das Bundesfamilienministerium hat neue Vorgaben für das Förderprogramm „Demokratie leben!“ veröffentlicht, das auf lokaler Ebene Demokratieprojekte unterstützt. In einem Schreiben an die sogenannten „Partnerschaften für Demokratie“ (PfDs), über welches Nius berichtet, werden konkrete Hinweise im Rahmen einer Situations- und Ressourcenanalyse gegeben. Ziel ist es laut Ministerium, auf Basis der Ergebnisse kommunale Handlungskonzepte zu entwickeln.

So sollen im Jahr 2025 mehr als 330 solcher PfDs in ganz Deutschland Fördermittel in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro erhalten. Die PfDs, meist bestehend aus zivilgesellschaftlichen Bündnissen, organisieren unter anderem Veranstaltungen und selbsternannte Aufklärungsarbeit, häufig mit dem Fokus auf die Bekämpfung rechtsextremistischer Tendenzen.

Die Leitlinien des Ministeriums sehen vor, dass die PfDs in der ersten Jahreshälfte 2025 ihre jeweilige Bevölkerungsstruktur und das gesellschaftliche Umfeld analysieren. In diesem Zusammenhang sollen auch Faktoren wie „Einwohnerzahl, demografische Entwicklung, wirtschaftliche Situation, politische Einstellungsmuster, Wahlverhalten, politisch motivierte Kriminalität“ einbezogen werden. Kritiker sehen darin den Versuch, politische Strömungen zu erfassen und potenziell zu beeinflussen.

Ein weiterer Punkt betrifft die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren vor Ort. In den Leitlinien wird gefragt: „Wie kann die sektorübergreifende Kooperation zwischen Verwaltung, Zivilgesellschaft und ggf. auch Sicherheitsbehörden vor Ort gestärkt werden?“ Das Ministerium strebt demnach eine engere Vernetzung verschiedener Institutionen an, um Problemlagen effektiv zu bearbeiten. Auch sollen PfDs reflektieren, „inwiefern spezifische Akteurinnen oder Netzwerke eine konstruktive Bearbeitung der identifizierten Problemlagen erschweren“ und „welche Akteurinnen zu den identifizierten Problemen beitragen“.

Zudem werden die PfDs aufgefordert zu untersuchen, ob es „konkrete demokratiefeindliche, vielfaltsablehnende und/oder (rechts-)extremistische Vorfälle bzw. Angriffe“ in ihrem Gebiet gibt. Während der Fokus auf rechtsextremen Vorfällen liegt, bleibt unklar, inwiefern andere Formen von Extremismus – etwa islamistisch oder linksextrem – berücksichtigt werden. Auch der Begriff „vielfaltsablehnend“ bleibt in den Vorgaben undefiniert. Dies dürfte Spielraum für weitreichende Interpretationen lassen.

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