
Nach SPD-Chef Lars Klingbeil hat sich auch dessen Parteifreundin, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, dann müsse man dieses Instrument auch nutzen, sagte die Genossin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Nach dem sogenannten „Gutachten“ des Verfassungsschutzes könne man nicht einfach weitermachen, als sei nichts gewesen, betonte die SPD-Politikerin unverdrossen, obwohl das Verfassungsschutz-Pamphlet laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) für ein Verbotsverfahren nicht ausreicht.
Zuvor hatte sich Klingbeil beim Landesparteitag der SPD Brandenburg in Cottbus erneut offen für die Prüfung eines Verbotsverfahrens gezeigt. Bedingung dafür sei, dass der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstufe.
Diese aus seinem sogenannten „Gutachten“ abgeleitete Einschätzung hat das Bundesamt für Verfassungsschutz bis zu einer gerichtlichen Klärung zurückgezogen, nachdem die AfD Beschwerde beim Verwaltungsgericht Köln eingelegt hatte. Für die Dauer des Verfahrens behandelt der Verfassungsschutz die Partei vorläufig weiterhin als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“.