Nach Supreme Court-Urteil: Schottisches Gericht verpflichtet Schulen „Single-Sex“-Toiletten bereitzustellen

vor 5 Tagen

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Nur eine biologische Frau ist eine Frau – mit diesem historischen Urteil des Supreme Courts machte Großbritannien vergangene Woche Schlagzeilen. Nun gibt es erste Folgeurteile: Ein Richter in Edinburgh beschied, dass an schottischen Schulen „Single-Sex“-Toiletten bereitgestellt werden müssen. Kinder dürfen also nicht genötigt werden, auf geschlechtsneutrale Toiletten zu gehen – es muss welche für Mädchen und für Jungen geben.

Sean Stratford und Leigh Hurley hatten vor dem Gericht in Edinburgh Klage gegen die Schulbehörde (Scottish Borders Council) eingereicht, weil es an der Earlston-Grundschule, auf die ihr Sohn ging, nur geschlechtsneutrale Toiletten gab. Des Weiteren prangerten sie laut STV News die Teilnahme von Trans-Kindern im Sport des gegensätzlichen biologischen Geschlechts an und die Tatsache, dass Kinder bestraft werden würden, wenn sie andere „misgendern“.

„Wir haben monatelang versucht, unsere Sorgen gegenüber der Schule und dem Rat (den lokalen Behörden, Anm. d. Red.) zu äußern, aber wir sind nicht weitergekommen“, so Stratford und Hurley. „Wir waren so verzweifelt, dass ein Kind in der Grundschule bestraft werden würde, weil es glaubte, dass das Geschlecht nicht geändert werden kann“. Die beiden freuen sich laut STV News über die Entscheidung des Gerichts in Edinburgh. „Wir haben fast zwei Jahre des Kampfes gebraucht, um in dieses Stadium zu gelangen, und die Belastung für uns und unsere Kinder während dieses Prozesses war enorm“.

Laut BBC verkündete die Anwaltskanzlei der Eltern nach dem Urteil, dass der Fall „weitreichende Auswirkungen“ haben wird. Schulen in Schottland müssten nun „dringend überprüfen“, ob die Hälfte ihrer Toiletten für Jungen und die Hälfte für Mädchen sind – so wie es das Gesetz (General Requirements and Standards, School Premises) von 1967 vorsieht. Die Schulbehörde hat das Urteil derweil „akzeptiert und anerkannt“.

Die schottische Regierung hatte sich bereits nach dem Urteil des Supreme Courts geäußert. Ein Sprecher bestätigte, dass die Auswirkungen der Gerichtsentscheidung sorgfältig geprüft werden würden. Man wolle sich dafür einsetzen, dass die „Transgender-Leitlinien für Schulen auf dem neuesten Stand und zweckmäßig“ seien. „Wie bei allen bedeutenden rechtlichen oder politischen Entwicklungen“ will man nun prüfen, ob die Leitlinien „aktualisiert werden müssen“.

Am Donnerstag treffen sich Vertreter des Gesundheitsministeriums und des Ministeriums für soziale Gerechtigkeit mit der Gleichstellungs- und Menschenrechtskommission, um über das Thema zu sprechen. In Kürze sollen neue Leitlinien für öffentliche Einrichtungen und Arbeitgeber veröffentlicht werden – es bleibt abzuwarten, inwieweit das Urteil des Supreme Courts und des Gerichts aus Edinburgh darin Einzug finden.

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