
Acht Mitglieder der Identitären Bewegung wollten am Donnerstag von München nach Mailand fliegen, um dort an dem „Remigration Summit 2025“ teilzunehmen. Jedoch wurde gegen die betreffenden Personen eine Ausreisesperre verhängt. Den Personen wurde die Ausreise in die Schweiz, nach Österreich und Italien untersagt. Für die Mitglieder der Identitären Bewegung reichte daraufhin der Anwalt Dubravko Mandic Eilanträge beim Verwaltungsgericht München ein. Diese wurden jedoch abgelehnt.
Begründet wird das Scheitern der EIlanträge demnach mit dem Ansehen Deutschlands, dass Schaden nehmen könnte wenn es die Ausreise der 8 Mitglieder der identitären Bewegung zuließe. Mandic zufolge habe das Gericht erklärt: „Insbesondere können das internationale Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland erheblichen Schaden erleiden, wenn der Eindruck entstünde, es würde nicht versucht, den Neonazismus, insbesondere grenzüberschreitend, zu unterbinden“
Mehr in Kürze.