
Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage eingereicht. Das berichtet die FAZ. Dem BSW geht es dabei um eine Neuauszählung der Bundestagswahl, bei der die neue politische Kraft knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert war.
Wagenknecht selbst sagte der Zeitung am Dienstag: „Einige tausend BSW-Stimmen sind offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden.“ Der Respekt vor den Wählern gebiete es daher, „mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren“. „Die relativ vielen Fehler, die bereits jetzt u.a. aufgrund unserer Hinweise korrigiert werden mussten, zeigen, dass die Zählung der Wählerstimmen in Deutschland im Promille-Bereich ziemlich fehleranfällig ist“, fügte Wagenknecht hinzu.
Das BSW holte bei der Bundestagswahl Ende Februar 4,97 Prozent und scheiterte damit sehr knapp an der Fünf-Prozent-Hürde. Nur 13.435 Stimmen fehlten am Ende. Seitdem beklagen Vertreter der Partei immer wieder Wahlpannen. Zuletzt hatte die Landeswahlleitung in Bremen 35 falsch ausgezählte Stimmen gemeldet, die fälschlicherweise der Kleinpartei Bündnis Deutschland zugeordnet worden waren.