Neues Gesetz: Der Verfassungsschutz soll leichter Telefondaten abfragen können

vor 26 Tagen

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Der baden-württembergische Verfassungsschutz soll neue Befugnisse erhalten, wie die dpa vom Innenministerium erfuhr. „Unsere Demokratie steht unter starkem Druck“, sagt Innenminister Thomas Strobl. „Die Bedrohungen, mit denen wir konfrontiert sind, sind vielfältig und komplex.“ Darum soll der Verfassungsschutz unter anderem schon bei Verdachtsmomenten Verbindungsdaten von Mobiltelefonen abfragen dürfen.

Das entsprechende neue Landesverfassungsschutzgesetz soll am Dienstag von der schwarz-grünen Regierung auf den Weg gebracht werden. Konkret ist geplant, dass der Verfassungsschutz bei Verdachtsfällen bei Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten abfragen darf, die in einer bestimmten Funkzelle in einem bestimmten Zeitraum gesendet wurden.

Das stellt einen weitreichenden Einschnitt in das Grundrecht auf das Fernmeldegeheimnis dar. Denn bisher ist die Überwachung von Mobilfunkdaten nur zulässig, wenn es Hinweise auf bestimmte, schwerwiegende Straftaten wie die Bildung einer terroristischen Vereinigung gibt und wenn „die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert“ wäre. So steht es auf der Webseite des Bundesverfassungsschutzes.

Außerdem soll der Verfassungsschutz Videoaufnahmen von Betreibern privater Überwachungskameras einsehen können. Das betrifft zum Beispiel Betreiber von Bussen, Tankstellen oder Ladengeschäften. Die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sollen so die Möglichkeit bekommen, Netzwerke in extremistischen Spektren leichter nachvollziehen zu können. Auch der Berliner Verfassungsschutz soll mehr Kompetenzen bekommen, um die Öffentlichkeit über Extremismusverdacht informieren zu können.

Wie der Tagesspiegel berichtet, will der schwarz-rote Senat die Novelle des Gesetzes am Dienstag ins Abgeordnetenhaus einbringen. Wer unter Verdacht steht, ein Extremist zu sein, soll vom Verfassungsschutz in Berlin auch als solcher bezeichnet werden dürfen. Bisher durfte der Berliner Verfassungsschutz nur darüber informieren, dass eine Gruppe ein Beobachtungsobjekt ist, wenn die Gruppe als gesichert extremistisch eingestuft wird.

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