
Vier Jahre nach dem erfolgreichen Volksentscheid zum Thema „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ hat die Berliner SPD nun offenbar einen dementsprechenden Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Wie die Bild-Zeitung berichtet, ist das Ziel die „Vergesellschaftungen von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln sowie deren Überführung in Gemeineigentum“. Offenbar geht es nicht nur um den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen.
Auch „Produktionsmittel natürlicher oder juristischer Personen, die im Land Berlin Waren und Güter herstellen oder Dienstleistungen anbieten“ sollen bzw. können demnach wohl verstaatlicht werden. Bis spätestens Mitte Dezember soll der Gesetzentwurf der SPD im Abgeordnetenhaus (Landesparlament) erörtert und dann beschlossen werden.
CDU-Bürgermeister reagiert ablehnend
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner (CDU), reagierte auf der Plattform X zunächst ablehnend auf die Pläne der SPD. Die Enteignungsdebatte schade Berlin, weil sie Investoren verunsichere, Vertrauen in den Standort untergrabe und Arbeitsplätze gefährde. „Mit mir wird es keine Enteignungen geben“, schrieb Wegner, der schon so vieles versprochen und nicht gehalten hat.
Beim Volksentscheid am 26. September 2021 hatten mehr als eine Million Berliner die Enteignungspläne befürwortet. 59,1 Prozent der gültigen Stimmen votierten für die Enteignung großer privater Wohnungsunternehmen, 40,9 Prozent lehnten das Vorhaben ab.
Eine noch vom rot-„grün“-roten Vorgänger- Senat eingesetzte Kommission, in der die von der Bundes-SPD als Verfassungsrichterin nominierte Münchner Jura-Professorin Ann-Katrin Kaufhold mitwirkte, war wenig überraschend zu dem Ergebnis gekommen, dass Enteignungen rechtlich möglich und nicht verfassungswidrig wären.